Schadensersatz

Rechtsmissbräuchliche Schadensersatzforderungen der Moto-Company Michael Wittig (vormals Moto-GbR) bei eBay-Auktionen

Immer wieder kommt es vor, dass einem Anbieter beim Erstellen von Auktionen auf der Online-Plattform eBay Fehler unterlaufen, z.B. weil für eine hochwertige Sache kein Mindestpreis angegeben oder aber versehentlich ein Einzelstück mehrfach zur Versteigerung angeboten wird. Wird der Fehler rechtzeitig bemerkt, kann die Auktion in der Regel ohne weitere Schwierigkeiten wieder abgebrochen werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn bereits Gebote auf die Auktion abgegeben worden sind. Dann kommt regelmäßig ein rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden bei Auktionsende zustande. Dabei ist es unerheblich, ob das Auktionsende durch den vorgegebenen Zeitablauf oder aber durch einen Abbruch seitens des Anbieters herbeigeführt wird. Kann dann der Anbieter die versteigerte Sache nicht an den Höchstbietenden übergeben bzw. weigert er sich dies zu tun, macht er sich damit regelmäßig schadensersatzpflichtig und zwar in Höhe der Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem tatsächlichen Wert der Sache (Mit anderen Worten, je größer das Schnäppchen für den Bieter desto höher sein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anbieter).

Diesen Umstand wollte sich die 2012 gegründete Moto-Company Michael Wittig (vormals Moto-GbR) zu Nutze machen und bot regelmäßig auf diesbezüglich aussichtsreiche Auktionen. Bis Mitte 2014 wurden aus diesem Grund bereits ca. 50 Gerichtsprozesse wegen vermeintlicher Schadensersatzansprüche begonnen. Dieser Geschäftspraxis hat aber mittlerweile eine Vielzahl von Gerichten einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht der Gerichte verstößt ein Bieter, der ganz gezielt nach fehlerhaften Angeboten sucht, weil es ihm nicht auf die angebotene Sache, sondern einzig auf einen möglichen Schadensersatzanspruch ankommt, mit diesem Verhalten gegen den zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben aus § 242 BGB. Wird dann der Schadensersatzanspruch später wie von vornherein beabsichtigt geltend gemacht, handelt derjenige rechtsmissbräuchlich. Der Anspruch ist daher wegen einer unzulässigen Rechtsausübung zurückzuweisen. So hat es zuletzt auch das Amtsgericht Charlottenburg in einer von uns vertretenen Angelegenheit (das Urteil kann hier nachgelesen werden) entschieden.

Diese Rechtsprechung entbindet einen Anbieter bei eBay oder ähnlichen Auktionsplattformen aber nicht von seiner Pflicht bei der Erstellung der Auktion mit höchster Sorgfalt vorzugehen. Es schiebt lediglich der Geschäftspraxis Einzelner, gezielt Schadensersatzansprüche zur eigenen Bereicherung zu generieren, zumindest einen kleinen Riegel vor, vorausgesetzt dem Bieter kann ein solches Verhalten vom Anbieter auch nachgewiesen werden. Trotzdem gibt es erneut Berichte von derartigen Geschäftspraktiken, u.a. durch einen gewissen Herrn Martin Schemmel, der wiederum interessanterweise vom selben Rechtsanwalt vertreten wird, wie die Moto-Company Michael Wittig (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt).

Sollten auch Sie Opfer solcher rechtsmissbräuchlicher Geschäftspraktiken geworden sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Abwehr solcher unberechtigter Schadensersatzforderungen. Wenden Sie sich einfach für eine individuelle Beratung in Ihrer Sache an uns.

3 Antworten
  1. A.S Alferoff
    A.S Alferoff says:

    Ich bin auch opfer der Moto Gbr die wollen von mir mehr als 14,000 € angeblich als Schadenersatz alle opfer sollen sich zusammen tun und gegen diese Betrüger zu gehen hier meine Kontakt Daten. AndyXS@aol.com

    Antworten
  2. Jochen
    Jochen says:

    Auch mir erging es so ähnlich. Nach einer unvollständigen Beschreibung zog ich mein Gebot zurück, teilte aber mit, daß das Gebot erneut eingestellt wird. Ich verkaufte den Artikel dann über die neue Auktion – und wurde in 1. und 2. Instanz zur Zahlung der Differenz in Höhe von 1100.- € verurteilt.
    Der Richter meinte, das sei ein legales Geschäftsmodell!
    Da verliert man den Glauben an das Recht!

    Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?
Feel free to contribute!

Hinterlasse einen Kommentar zu Katharina Antwort abbrechen