Wenn Mandanten Leistungen scheinbar umsonst haben wollen

Gestern bin ich über diesen Blogeintrag beim Kollegen Paulei gestolpert und er hat mich gleich an einen Anruf vom Mittwoch erinnert.

Anrufer (mit starkem chinesischen Dialekt): Ich habe eine Abmahnung bekommen. Das ist so ähnlich wie bei einem ehemaligen Mandanten von Ihnen und der hat Sie auch empfohlen.

Ich finde das natürlich immer super, wenn man weiterempfohlen wird. Das Problem, und damit meine ich nicht das Problem den Anrufer sprachlich zu verstehen, folgte aber auf dem Fuß.

Anrufer: Die Frist läuft morgen aus, können wir kurz vorbeikommen?

Meine Antwort: Aber sicher doch. Eine Erstberatung kostet bei uns 150 Euro + Umsatzsteuer, die aber angerechnet wird, wenn es zu einem vorgerichtlichen Mandant kommt, versuchte ich ihm zu erklären.

Das war wohl nicht in seinem Sinne, denn aus vergangenen Erfahrungen weiß ich schon, dass, wenn jemand daraufhin antwortet, dass er gleich zurückrufe, sich niemand mehr meldet. So war es auch und ich fragte mich erneut: Was erwarten potentielle Mandanten? Dass man deren Schriftsätze erst einmal kostenlos bearbeitet? Dass die Erstberatungsgebühr angerechnet wird, ist doch eigentlich schon ein fairer Deal?

3 Antworten
  1. MM
    MM says:

    Bei einem Frisör wird man bei der Terminvereinbarung jedenfalls nicht auf den Preis hingewiesen. Das hätten Sie m.E. besser in Ihrer Kanzlei gemacht. Dann hat der pot. Mandant wenigstens schon mal in die Anfahrt investiert …

    Antworten

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