Usenet und das Urheberrecht

Bei der breiten Massen fast unbekannt, deswegen aber nicht weniger häufig genutzt: Das Usenet, eine Art Forum im Internet, über das sich allerhand nützliche Informationen, aber eben auch Dateien tauschen lassen, wobei letzte sich dort allzu oft entgegen dem geltenden Urheberrecht befinden. Doch haftet der Provider einer NNTP Servers für die Inhalte dieser Newsgruppen?

Geht es nach dem OLG Düsseldorf, dann ist die Antwort die altbekannte Juristenfloskel: „Es kommt darauf an!“. Der für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 20. Zivilsenat hat entschieden, dass ein Usenet-Provider, wenn er als bloßer Cache-Provider angesprochen wird, nicht verpflichtet ist, das Usenet ständig daraufhin überprüfen, ob ein Beitrag Urheberrechte Dritter verletzt. Die Antragstellerin, eine der führenden deutschen Tonträgerhersteller, streitet mit der Antragsgegnerin, einem kommerziellem Usenet-Provider, der einen Newsserver betreibt, um die Zulässigkeit der Zugangsvermittlung zu sogenannten Binärdateien mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt im Usenet. Das Usenet ist ein weltweites Netz aus Servern, das zum Dateiaustausch verwendet wird. Die Antragsgegnerin bewirbt ihren kostenpflichtigen Usenet-Zugang hauptsächlich damit, den Zugriff auf sogenannte žbinary-groupsœ, die auch Mediendateien in kodierter Form enthalten können, im Usenet zu ermöglichen. Auf dem Server der Antragsgegnerin befanden sich am 9. Februar 2007 Binärdateien der Musikaufnahme žMitternachtœ der Interpretin žLaFeeœ, für welche die Antragstellern die urheberrechtlichen Verwertungsrechte in Anspruch nimmt.

Die Antragsstellerin hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, mit der die Antragsgegnerin u.a. verpflichtet werden sollte, die streitgegenständliche Aufnahme aus dem Usenet zu nehmen. Der 20. Zivilsenat hat dieses Begehren zurückgewiesen, weil es der Antragstellerin nicht gelungen sei, glaubhaft zu machen, dass ihr ein Unterlassungsanspruch zustehe. Zwar seien die Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Musiktitel verletzt, da unstreitig über den Usenetzugang der Antragsgegnerin illegale Downloads des streitgegenständlichen Musikwerkes angeboten würden. Es fehle aberan der für eine Haftung erforderlichen Verletzung von Prüfpflichten.
Aufgrund des enormen Datenvolumens, der Textkodierung von binärenInhalten und der Tatsache, dass der Provider keinen Einfluss auf das Einstellen und Verbreiten von Inhalten im Usenet habe, sei es der Antragsgegnerin nicht zuzumuten, sämtliches urheberrechtlich geschütztes Material von legalen Inhalten zu unterscheiden und den Zugang dazu zu unterbinden. Es sei ihr auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle Daten händisch zu durchsuchen und zu filtern, um so eine genügend engmaschige Überwachung für eine mögliche Fülle von zu erwartenden Verletzungen zu gewährleisten.

Hinzu komme, dass die Antragstellerin selbst technisch in der Lage sei, mit einfachen Mitteln urheberrechtsverletzende Postings zu löschen. Die Antragstellerin habe es nämlich selbst in der Hand, den streitgegenständlichen Musiktitel von den Servern der Antragsgegnerin und darüber hinaus von vielen weiteren Usenetrechnern zu entfernen.

Jeder, der nicht mit Scheuklappen auf deutschen Internetseiten unterwegs ist, weiß jedoch, um welchen Provider es sich handelt. Ob dieser nun tatsächlich keine Kenntnis von den rechtlich problematisch Inhalten hat und diese Dateien nicht herausfiltern könnte, obwohl sogar aggressiv damit wirbt, dass man alles mögliche an Dateien herunterladen kann, mag hingegen jeder für sich selbst entscheiden.

2 Antworten
  1. online-home-24.com
    online-home-24.com says:

    Ich denke mal, dass es vom Prinzip her gerechtfertigt ist, dass die Musikindustrie mit einer solchen Klage gescheitert ist. Der Provider stellt ja an sich nur den Zugang zur Verfügung, das evtl. Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material dürfte wohl in den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen fallen…

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  2. Doreen
    Doreen says:

    Kann ich mich nur anschließen. Der Zugriff auf das Usenet ist völlig legal!

    Was User allerdings im Usenet machen, dass bleibt jedem User selber überlassen. Das Usenet ist nichts anderes als das Internet. Das Internet ist legal, jeder kann drauf zugreifen, aber ¦

    Ich denke ihr versteht was ich meine :)

    Usenext bietet nur einen Zugang zum Usenet an. Genau so wie Firefox einen Zugang auf Interenetseiten anbietet …

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