Das Immobilienrecht setzt sich aus sämtlichen Rechtsverhältnissen zusammen, die den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung und auch die Verwaltung von Grundstücken (Gebäuden) zum Gegenstand haben.
Unsere Rechtsanwälte begleiten und beraten Mandanten aus der privaten und der öffentlichen Immobilienwirtschaft vom Erwerb über Planung und Bebauung bis hin zur Verwertung. Aufgrund der teils enormen Vermögenswerte und der damit hervorgehobenen, strategischen Bedeutung für Privatpersonen, Unternehmen und Vermögensgesellschaften, zählt das Immobilienrecht zu den sensiblen und bedeutsamen Rechtsgebieten. Die Rechtsberatung unserer Rechtsanwälte trägt dieser Bedeutung Rechnung.
Neben dem allgemeinen Immobilienrecht beraten unsere Rechtsanwälte im Besonderen im Wohnungseigentumsrecht. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten mehrerer Wohnungseigentümer unter- bzw. zueinander. Aufgrund der vielfältigen vertraglichen, gesetzlichen und nicht zuletzt emotionalen Verbindungen der Wohnungseigentümer untereinander, legen wir mit Blick auf eine effiziente Problemlösung besonderen Wert auf eine einzelfallorientierte, maßgeschneiderte Mandatsbetreuung.
Ferner beraten unsere Rechtsanwälte auch in Fragen des allgemeinen Mietrechts.
Unsere Rechtsanwälte beraten im Immobilienrecht insgesamt auf folgenden Gebieten:
- Immobilientransaktionen
- Grundstücksrecht / Projektentwicklung
- Bauträger- und WEG-Recht
- Mietrecht
Bauträgerrecht

Jens von Kietzell
Öffentliches Baurecht

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