Rechtsanwalt von Kietzell studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Nach Abschluss des Referendariats mit dem zweiten juristischen Staatsexamen wurde er im Jahr 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2009 verlieh die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg ihm die Befugnis, den Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Neben dem Studium war Rechtsanwalt von Kietzell mehrere Jahre für einen deutschen Mobilfunkanbieter im Bereich Koordination/Organisation des Netzauf- und ausbaus tätig. Seit Beginn seiner mehr als zehnjährigen anwaltlichen Berufstätigkeit berät und vertritt er sämtliche Baubeteiligte, insbesondere Bauträger, private und institutionelle Grundbesitzer und Immobilienmanager.
Rechtsanwalt von Kietzell ist das Bindeglied zwischen Kanzlei und der Berliner Immobilienwirtschaft. Als Geschäftsführer einer Immobilienmanagementgesellschaft ist er über die juristischen Problemkreise hinaus auch mit den organisatorischen und kaufmännischen Aspekten im Bereich Immobilien- und Projektentwicklung vertraut.
Schwerpunkte seiner juristischen Tätigkeit sind folgende Rechtsgebiete:
Werkvertragsrecht
Beratung von Dienstleistern im Baurecht
Bauträgerrecht
Beratung von Bauträgern
Grundstücksverkehrsrecht
Recht des Grundstücksverkehrs
Arbeitsrecht
Individual- und kollektives Arbeitsrecht
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