Das Arbeitsrecht gehört zu unserer täglichen anwaltlichen Praxis. Gerade im Arbeitsrecht ist eine schnelle und kompetente Beratung aufgrund komplexer gesetzlicher Materie und Rechtsprechung von besonderer Bedeutung. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu gehören Themen wie Kündigung und Kündigungsschutz, Abmahnungen, Lohn und Gehalt und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Die Beratung erfolgt selbstverständlich unter Einbeziehung steuer- und sozialrechtlicher Gesichtspunkte und umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

Jens von Kietzell
Rechtsanwalt
Kaesler & Kollegen
Ruth Balduin
Rechtsanwalt, Seniorin
Kaesler & Kollegen
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