Shooter, Anti-Cheat Software und potentielle Cheatsoftware

In letzter Zeit gab es einigen Ärger ob des Versuches einiger Anbieter von Action-Spielen (im Jargon auch „Shooter“ genannt), die sich hauptsächlich wegen des Multiplayermodus verkaufen, Anti-Cheat Maßnahmen durchzusetzen. Häufig bauen Hersteller dabei Drittsoftware ein, die sogenannte „Cheater“ automatisch filtern sollen. Leider schlagen solche Softwarekomponenten auch einmal quer und sperren die rechtmäßig erworbenen Spiele unverhofft und oft auch unberechtigt.

Dies ist in aller Regel mit deutschem Recht nicht vereinbar und zwar insbesondere auch nicht, wenn potentielle Software, die beispielsweise zum „Cheaten“ im Einzelspielermodus verwendet werden könnte, nur auf dem PC vorhanden ist, während des Spielens im Multiplayermodus aber nicht benutzt wird. Die rein latente Gefahr, diese Software nutzen zu können, berechtigt die Anbieter in aller Regel nicht zur Sperrung der Nutzung eines Multiplayermodus und somit zur Einschränkung der Nutzbarkeit des rechtmäßig erworbenen Spieles.

In einem solchen Fall kommt es nicht einmal auf die, im Detail komplizierten, Fragen der Einbindung von AGB oder der Anwendbarkeit von EuGH-Rechtsprechung an, mit der wir uns in den letzten Jahren regelmäßig auseinandersetzen müssen. Ein Anspruch zur Freischaltung von entbrechenden Zugängen gegen die Anbieter ist in solchen Fällen oft gegeben, meist dürften Anbieter jedoch nur auf Anwaltsschreiben reagieren.

2 Antworten
  1. Daniel
    Daniel says:

    Da würde mich dann mal interessieren, ob das auch für kostenlose Shooter gilt, wenn besagte Spieler noch kein Geld dafür ausgegeben haben. Würde das im speziellen Fall dann einen Unterschied machen?

    LG

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    • Marian Härtel
      Marian Härtel says:

      Auch bei kostenlosen Shootern dürfte man in aller Regel einen Vertrag abgeschlossen haben. Hier kommt es aber auf Details an. Eventuell gibt es noch keinen Schaden und daher mitunter kein Rechtsschutzbedürfnis.

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