Neue rechtliche Gefahr bei Onlinebanking?

Heute läßt sich die bekannte Newsseite Heise Online (www.heise.de) fast auf Bildniveau herab, indem sie titeln: „Neues Risiko bei Online-Überweisungen“. Hintergrund für diese Meldung ist ein neues Urteil des Amtsgericht München, wonach die Bank bei einer beleglosen Überweisung via Onlinebanking nicht verpflichtet ist, Name und Kontonummer des Empfängers abzugleichen und dadurch Irrtümer zu vermeiden. Im vorliegenden Fall wurde via Onlinebanking 1800 Euro an eine andere Person gezahlt, die das Geld sofort verbrauchte und diese auch kaum zurückzahlen kann.

Die Kläger nahm die eigene Bank in Anspruch und unterlag.

Fassen wir also zusammen: Jemand ist unvorsichtig und gibt eine falsche Kontonummer ein, hat auch noch das Pech dass diese falsche Kontonummer vergeben ist, die Empfängerin zahlungsunfähig…und wir haben ein NEUES Risiko beim Onlinebanking!

Das ganze mutet seltsam an oder nicht? Davon, dass der arme Tropf numal selber einen Fehler gemacht hat, so ein Onlinekonto in der Regel auch noch kostenlos ist, eben weil man es nur online nutzt und das Urteil von einem einzigen Gericht in erster Instanz gefällt wurde, verliert Heise natürlich kein Wort. Schon klar, hätte auch nicht zum Bildzeitungs-Stil gepaßt.

Wer das Urteil nachlesen möchte, findet es hier.

2 Antworten
  1. Gast
    Gast says:

    Nachdenken! Online-Banking != Online-Konto. Heise liegt ziemlich richtig – nur, dass es eben kein neues Problem ist, sondern ein alt-bekanntes Herausstehlen der Banken aus Ihrer Verantwortung, denn nur diese haben es technisch in der Hand, einen Abgleich durchzufuehren – und das auch noch voll automatisiert.

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  2. Marian Härtel
    Marian Härtel says:

    Es stimmt schon, dass Onlinekonto != Online Banking. Ich hätte vielleicht noch genauer „in der Regel“ betonen sollen. Es war ja auch nur ein Argument. Ob die vollständige Automatisierung allerdings wirklich kostenfrei für die Banken untereinander ist, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

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