Landgericht Frankfurt a.M.: Eröffnung des Verfahrens gegen Abofallenbetreiber abgelehnt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Eröffnungsbeschluss für ein Verfahren gegen Michael Burat sowie gegen Katarina Dovcová, u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges, abgelehnt.

Das bedeutet, dass das Gericht im Betrieb von Seiten wie Routenplaner-server.com, Vorlagen-Archiv.com oder Sudoku-Welt.com nicht einmal einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht erkennen konnte, der auf eine Strafbarkeit wegen Betruges schließen lässt, obwohl die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ca. 1000 Fälle präsentierte, in denen Preise für Anmeldungen verschleiert bzw. versteckt wurden. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens empfand das Gericht somit nicht als notwendig.

Das Problem bleibt somit im Moment ein zivilrechtliches und jeder muss sich individuell wehren. Insbesondere aber auch, da das Oberlandesgericht Frankfurt am Main letzten Monat in dem Verhalten der Betreiber – zivilrechtlich – ein arglistige Täuschung i.S. von § 123 BGB erkannte, die Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen verurteilte, und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Verantwortung der individuellen Surfer nicht derart weitgehend ansieht, wie es das Landgericht Frankfurt jetzt tat, erwägt diese nun Rechtsmittel gegen den Nichteröffnungsbeschluss.

3 Antworten
  1. Chris
    Chris says:

    Es wäre auch zu schön gewesen. Auch wenn ich die deutschen Gerichte nicht pauschal kritisieren möchte, finde ich die meisten „Online-Urteile“ teilweise sehr weltfremd.

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  2. H.Koch
    H.Koch says:

    Es ist eine Schande für die deutsche Justiz und für den sog. Verbraucherschutz,wenn kriminelle Abo-Fallensteller unbescholtene Bürger ungestraft belästigen,bedrohen und nötigen dürfen.Was ist das für ein Rechtsstaat,in dem derartige Zustände geduldet werden.

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  1. […] liegen aber dennoch nicht ganz uninteressant sind. Heute leider nicht Positives: Landgericht Frankfurt a.M.: Er

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