Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Eine gänzliche Zusammenfassung des Rechtsstreits zwischen Blizzard und Bossland ist kaum möglich, da bereits nach Klage und Klageerwiderung sich ein ganzer Leitzordner Schriftstücke angesammelt hat. Hier trotzdem eine kleine Zusammenfassung.

Die Blizzard Entertainment Inc. hat am 11.07.2011 beim LG Hamburg Klage gegen die Bossland GmbH und ihren Geschäftsführer wegen unlauteren Wettbewerbes, Markenverletzung und Urheberrechtsverletzung erhoben. Stein des Anstoßes sind dabei die von der Bossland GmbH ausschließlich für die Benutzung bei World of Warcraft programmierten Bots „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“. Bei diesen Bots soll es sich nach Ansicht der Blizzard Entertainment Inc. um verbotene Cheatbots handeln, die nach Ziffer III. 2. der WoW-Nutzungsbedingungen von den WoW-Nutzern nicht eingesetzt werden dürfen. Blizzard Entertainment Inc. macht dabei folgende 6 Punkte für sich geltend:

1. Durch das Programmieren und zum Verkauf Anbieten der Bots „Honorbuddy“ und „Gather-buddy“ verleite die Bossland GmbH die WoW-Nutzer zum Vertragsbruch.
2. Durch die „Cheatbots“ würde empfindlich in das Spielsystem von WoW eingegriffen, weil sich einzelne Spieler einen unfairen Vorteil gegenüber ehrlichen Spielern verschaffen.
3. Durch die „Cheatbots“ würden die WoW-Nutzer das Spiel schneller „durchgespielt“ haben und dadurch verkürzt sich die Abonnementszeit.
4. Außerdem wären die „Cheatbots“ derart programmiert, dass sie den WoW-eigenen Schutzmechanismus gegen unlautere Software „Warden“ umgehen würden.
5. Die Bossland GmbH verletze die von Blizzard Entertainment Inc. geschützten Markennamen „World of Warcraft“ und „WoW“, indem sie ihre diese Namen für ihre eigenen Produkte verwendet.
6. Zu guter Letzt würden die „Cheatbots“ das Urheberrecht der Blizzard Entertainment Inc. an ihrem Spiel „World of Warcraft“ verletzen, weil durch die Zwischenspeicherung im Arbeits-speicher eines jeden Spieler PCs Vervielfältigungen des Spiels entstehen, die das Urheberrecht verletzen. Diese Urheberrechtsverletzungen entstünden zwar ursprünglich mit Einwilligung des Uhrhebers, der Blizzard Entertainment Inc., mit dem Verstoß gegen die WoW-Nutzungsbedingungen erlösche diese Einwilligung aber und die Urheberrechtsverletzungen würden rechtswidrig. An diesem Vorgang ist die Bossland GmbH als Programmierer der Bots im strafrechtlichen Sinne Mittäter oder zumindest Teilnehmer.

Bedenkt man, dass Blizzard Entertainment Inc. lediglich der Entwickler von World of Warcraft ist, während der die Muttergesellschaft Activision Blizzard Inc. der Verleger (Publisher) von WoW ist, muss man bereits Zweifel an der Klageberechtigung des Tochterunternehmens Blizzard Entertain-ment Inc. haben. Zwar hat Blizzard Entertainment Inc. als Entwickler (Urheber) des Werkes „Computerspiel“ zunächst alle Rechte an seinem Werk inne, er kann diese aber abtreten bzw. veräußern, z.B. an einen Verleger, der das Werk dann in Serie produziert. Hätte die Activision Blizzard Inc. als Verleger die Rechte an dem Werk von Blizzard Entertainment Inc. als Entwickler nicht übertragen bekommen, würde Activision Blizzard Inc. durch jedes Spiel im Laden eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes gegenüber Blizzard Entertainment Inc. begangen haben. Außerdem zählt Activision Blizzard Inc. auf der eigenen Homepage WoW als eigenes Produkt auf.
Nur aber zu den einzelnen Punkten:
1. Verleiten zum Vertragsbruch

Blizzard beruft sich auf die Geltung seiner WoW-Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen sind von Blizzard in den Vertrag zwischen sich und dem Endnutzer (Spieler) in Form von AGB eingezogen worden. Gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB können solche AGB aber nur dann wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wenn die andere Partei bereits vor Vertragsschluss die Möglichkeit zur Kenntnis hatte.
Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Spieler mit Blizzard Entertainment Inc. einen Vertrag schließt. Es gibt hier grundsätzlich 2 Möglichkeiten: beim Erwerb des Zugangscodes im Laden oder mit der Anmeldung auf der Website von WoW.
Aus Sicht von Blizzard müsste der Vertragsschluss mit dem Spieler erst bei der Anmeldung auf der Internetseite erfolgen, denn erst dort sind die WoW-Nutzungsbedingungen aufgeführt. Geht man hingegen von einem Vertragsschluss beim Kauf des Zugangscodes aus, dann konnte der Käufer zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis von den AGB erlangen. Folglich wäre die AGB gar nicht Bestandteil der Verträge zwischen Blizzard und den Spielern geworden, die Verwendung von Cheats wäre somit nicht mehr durch die WoW-Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Damit würden die Spieler durch die Nutzung der Bots nicht gegen den Vertrag mit der Blizzard Entertainment Inc. verstoßen, folglich kann die Produktion und der Verkauf der Bots durch die Bossland GmbH auch kein Verleiten zum Vertragsbruch mehr sein.
Für die Annahme, dass der Vertrag bereits beim Kauf des Zugangscodes im Laden erfolgt ist, spricht, dass der Erwerb des Zugangscodes bereits kostenpflichtig ist, d.h. der Spieler erbringt schon mit der Zahlung des Geldes gegenüber der Blizzard, bzw. dem Händler, zumindest einen Teil der vertraglich geschuldeten Leistung. Da vermutlich keiner der Käufer Blizzard das Geld schenken wollte, muss Blizzard ihrerseits eine Leistungspflicht zumindest entstehen lassen, auf die der Spieler mit dem Erwerb des Zugangscodes einen Anspruch hat. Welche andere Leistung als die Nutzung des Zugangscodes durch den Spieler ist denn überhaupt denkbar? Außer dem Verpackungsmaterial hat der Spieler beim Kauf auch nichts weiter erlangt, dass eine Leistung der Blizzard Entertainment Inc. darstellen könnte. Allerdings wird keiner der Spieler den Zugangscode wegen der bunten Verpackung gekauft haben. Die Leistungspflicht von Blizzard kann auch nicht eine Leistung umfassen, die bereits vor dem Erwerb des Zugangscodes möglich gewesen wäre (z.B. Zugang zur Internetseite, die ist nämlich jedem auch ohne Code möglich). Wenn aber mit dem Erwerb des Zugangscodes auf Seiten der Blizzard Entertainment Inc. die Pflicht zur Leistung, also der Nutzung des Zugangscodes auf der WoW-Internetseite, bereits entstanden ist, dann liegen alle notwendigen Voraussetzungen für ein Vertragsverhältnis vor (Vertragsparteien, Vertragsgegenstand und Preis).
Hingegen spricht nichts für die Annahme des Vertragsschlusses erst bei Anmeldung auf der Internetseite.
Damit sind die AGB nicht wirksam in die Verträge einbezogen worden. Auch der Hinweis auf der Packung des Spiels, es darf nur nach Zustimmung zu den AGB genutzt werden, beinhaltet gerade nicht die Klauseln der AGB, so dass der Käufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur Kenntnis von der Existenz von AGB hat, nicht von deren Inhalt. Das gesamte AGB-Recht stellt aber darauf ab, dass der anderen Vertragspartei alle Klausel eines Vertrages, also auch jede einzelne AGB, bekannt sein muss oder er sie hätte kennen müssen. Ein Kennenmüssen kann nur dann vorliegen, wenn die Unkenntnis nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Grob fahrlässig ist die Unkenntnis nie, wenn Kenntnisnahme der AGB durch den Verwender erschwert wird. Hier liegen Produkt und AGB nicht gleichzeitig vor, der Spieler muss also vor der Kenntnisnahme den selber Produkt und AGB zusammenführen. Dies ist aber die Aufgabe des Verwenders der AGB und nicht des Käufers.

2. Empfindlicher Eingriff in das Spielsystem

Als Cheat wird die Möglichkeit bezeichnet, in einem Computerspiel selbst oder durch externe Programme das Spiel in einer nicht dem gewöhnlichen Spielverlauf entsprechenden Weise zu beeinflussen. Ein solcher Cheat stellt einen empfindlichen Eingriff in das Spielsystem dar. Bei der Anwendung von Cheats werden grundlegende Regeln des Spiels außer Kraft gesetzt.
Die von der Bossland GmbH entwickelten Bots ermöglichen es dem Spieler durch den Bot einzelne Handlungen automatisch vornehmen zu lassen. Dabei ist der Bot auf Handlungen beschränkt, die der Spieler auch selber hätte vornehmen können, z.B. das Sammeln von Kräutern, Erzen oder Wolken. Der Bot ermöglicht dem Spieler weder Funktionen, die ande-ren Spielern nicht auch zur Verfügung stünden noch ermöglicht er Funktionen die normalerweise nur gegen Bezahlung erhältlich wären. Es gibt dem Spieler lediglich die Möglichkeit relativ belanglose Handlung automatisch durchführen zu lassen. Der Bot findet oder sammelt die einzelne Items auch nicht schneller als ein normaler Spieler. Er gibt vielmehr Spieler, die nur wenig Zeit für das Spielen von WoW aufbringen können, die Chance diese wenige (und auch teuer bezahlte) Zeit mit aufregenden Abenteuern anstelle von langweiligem Suchen von Items zu verbringen.
Damit greifen die Bots auch nicht empfindlich in das Spielsystem ein.
Außerdem ist der Einsatz der Multiboxing Funktion (die können die Bots der Bosland GmbH gerade nicht) oder speziellen Logitech-Geräten, die einem Spieler tatsächlich einen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschaffen, von der Blizzard Entertainment Inc. gerade nicht beanstandet worden sind (bzw. z.T. sogar auf der eigenen Homepage beworben). Wo zieht Blizzard Entertainment Inc. da eine klare Grenze?

3. Kürzere Abonnementszeit

Dies setzt voraus, dass WoW einen bedingten linearen Verlauf hat, an dessen Ende der Spieler ein Ziel erreicht hat.
WoW beinhaltet eine sehr große Anzahl verschiedener Abenteuer. Einige dieser Abenteuer sind für den einzelnen Spieler gar nicht zu schaffen, er braucht die Unterstützung weiterer Spieler (es sei denn er nutzt die Multiboxing Funktion, ein Vorteil der wie gesagt nicht verboten ist). Außerdem ist auch durch die Landschaft ein riesiges Areal geschaffen worden, dass dem Spieler nahe zu immer neue Möglichkeiten bietet. Das Spiel hat deshalb gar kein richtiges Ende. Selbst wenn ein Spieler alle Abenteuer erlebt und jeden Winkel der riesigen Länder besucht haben sollte, gibt es immer noch den „Endcontent“, der bei vielen Spielern inzwischen den größten Anreiz bietet. Durch die Bots der Bossland GmbH, die selber technisch nicht in der Lage sind daran teilzunehmen, können die Spieler die dafür benötigte Ausrüstung zusammensammeln lassen, so dass dieser eher langweilige Teil des Spiels überbrückt werden kann. Der Spielspaß des einzelnen Spielers wird dadurch erhöht und es dauert länger, bis das Spiel für ihn an Reiz verliert.
Die Bots der Bossland GmbH verkürzen daher nicht die Abonnementszeiten.

4. Umgehung von „Warden“

Zum einen hat die Blizzard Entertainment Inc., nach zahlreichen Protesten durch Datenschutzaktivisten, von sich aus die Funktionen von „Warden“ stark eingeschränkt, so dass „Warden“ andere als die von WoW benutzte Software mit wenigen Ausnahmen nicht mehr erkennt. Zum anderen ist „Warden“ keine Software, die die Vervielfältigung im Sinne des § 95a UrhG verhindern kann.

5. Nutzung der Namen „World of Warcraft“ und „WoW“

Die Bossland GmbH nutzt die Bezeichnungen „ World of Warcraft“ und „WoW“ nur zur Be-schreibung seiner Angebotenen Produkte. Da diese ausschließlich für den Gebrauch im Zu-sammenhang mit dem Spiel „World of Warcraft“ hergestellt werden, greift insoweit die Ausnahme des Art. 12 c) der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, wonach die geschützte Marke als Hinweis auf die Bestimmung der Ware benutzt werden darf. Insbesondere tragen die Bots keine der geschützten Bezeichnungen im Namen noch sind sie auf einer mit den Bezeichnungen gekennzeichneten Internetseite zu finden. Wer die mit den Bots gleichnamigen Internetseiten besucht, kann auch ohne weiteres erkennen, dass diese nicht von der Blizzard Entertainment Inc. sind. Insoweit besteht auch keine Verwechslungsgefahr.

6. Urheberrechtsverletzungen

Zum einen sind die für diesen Anspruch notwendigen AGB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden (s.o.), zum anderen kann der Urheber gemäß § 69f UrhG nur gegen den Eigentümer oder Besitzer der widerrechtlichen Vervielfältigung vorgehen. Da sich die beanstandeten Vervielfältigungen aber auf den Arbeitsspeichern der PCs der einzelnen Spieler befinden, ist die Bossland GmbH zu keinem Zeitpunkt Eigentümer oder Besitzer der Vervielfältigungen gewesen. Diese Vervielfältigungen sind auch nicht auf Veranlassung der Bossland GmbH entstanden, sondern unterliegen der Programmierung durch die Blizzard Entertainment Inc. selber.

Fazit: Die Klage der Blizzard Entertainment Inc. ist nach unserer Ansicht unbegründet. Insbesondere der Vorwurf, durch die Bots würden die Einnahmen der Blizzard Entertainment Inc. verringert wer-den, sind haltlos. Die Bots richten sich zwar an denselben Kundenkreis, sie stehen aber in keiner Konkurrenz zum Spiel, weil die Bots der Bossland GmbH nur im Zusammenhang mit dem Spiel „World of Warcraft“ nutzbar sind. Die Bossland GmbH hat deshalb auch kein Interesse der Blizzard Entertainment Inc. irgendeinen Schaden zuzufügen, schließlich kann sie ihre Kunden nur aus den aktiven „World of Warcraft“-Spielern gewinnen. Ihr liegt daher vielmehr an einem Zugewinn der Blizzard Entertainment Inc. im Bereich „World of Warcraft“, weil das ihren eigenen Absatzmarkt steigert. Hier liegt im Grunde eine wirtschaftliche Win-Win-Situation vor. Selbst wenn also ein Unterlassungsanspruch der Blizzard Entertainment Inc. vom Gericht angenommen werden würde, fehlt es weiterhin an einem merkantilen Schaden, der der Blizzard Entertainment Inc. durch die Bossland GmbH zugefügt worden sein sollte. Die Blizzard Entertainment Inc. wird sich mit dieser Klage in jedem Fall selber schädigen. Entweder entstehen ihr Kosten für einen verlorenen Prozess oder sie verliert einen Unterstützer auf dem wirtschaftlich immer noch interessanten Absatzmarkt des Online-Rollenspiels.

14 Antworten
  1. Pit
    Pit says:

    Ich finde es toll, dass sich Anwälte in dieser Richtung solch eine Mühe geben. Der andere Punkt ist dieser, dass durch das Spiel World of Warcraft viele in eine Art „Sucht“ gerate, da man in diesem Spiel nur etwas erreichen kann wenn man viel Zeit darin verbringt. Aber was soll uns das alles sagen? Wir sollen unseren Arbeitsplatz aufgeben um erfolgreich zu spielen? Wir sollen unsere Familie vernachlässigen um genau das zu erreichen was man mit eine BOT erreichen kann ohne so viel Zeit zu investieren?
    World of Warcraft plediert immer auf die interessanten Inhalte, welche nur Schlachtzugsinstanzen sind. Diese bringen einen Spieler auch an das maximum. Bislang ist es allerdings nicht möglich mit einem BOT diese Schlachtzugsinstanzen zu betreten oder zu durchkämpfen. Somit ist der BOT nichts anderes als eine Hilfestellung um dieses „Maximum“ mit geringerem Zeitaufwand zu erreichen. Das BOT’s schneller sind wie richtige Spieler ist ein Gerücht. Der Bot kann nicht genau so agieren wie ein richtiger Spieler. Wie schon erwähnt ist es lediglich eine Unterstützung.

    Wenn Blizzard das benutzen von BOTs verbietet werden alle wieder zu den „Chinafarmern“ gehen, welche zu horenden Preisen ein „Leveling“ anbieten. Lieber sollen die Leute selbst das machen, anstatt Geld an total unterbezahlte Mitarbeiter so einer Firma zu bezahlen.

    Die Bezahlung des BOTs ist vollkommen legitim, da natürlich die Zeit und der Aufwand derjenigen, die diesen programmieren entschädigt werden muss.

    Blizzard sollte selbst so schlau sein und wissen, dass fast jeder der einen BOT verwendet nicht nur einen Account hat. Also gibt es auf beiden Seiten einen deutlichen „Mehrwert“!

    Ich hoffe dieses Statement ist korrekt und bringt eventuell einige zur Erleuchtung!

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  2. Noname73
    Noname73 says:

    Also ich bin schon lange er Meinung das Blizzard gegen geltentes EU und BRD Recht verstößt. Meiner Meinung nach tritt Blizzard auf wie der Cowboy aus Amerika der alles darf und dem alles gehört und der sich nicht an Rechte halten muß.

    Zum Thema AGB:
    Ich gehe in den Laden und will das Produkt WoW kaufen. Ich sehe das es AGB´s gibt, frage den Verkäufer danach. Natürlich hat er die nicht in der Schublade liegen, also sagt er mir ich muß die online lesen wenn ich das Spiel gekauft habe. Ich kaufe das Spiel/Produkt gehe nach Hause, installiere dieses und lese die AGB´s. Da mir diese nicht gefallen und ich keinen Vertrag abschließen will aufgrund dieser AGB´s deinstalliere ich alles und gehe mit dem Spiel/Produkt zurück in den Laden.
    Dort möchte ich es zurückgeben und mein Geld erstattet haben. Der Handel aber verweigert dieses mit der Begründung das die Verpackung bereits geöffnet und das Produkt gebraucht wurde.
    Wo ist jetzt mein Recht als Verbraucher ????????????

    Zu unfaierer Vorteil gegenüber anderen Spielern:
    Die Bots sind ja nicht auf eine bestimmte Gruppe eingeschränkt. JEDER Spieler von WoW kann sich deren bedienen.
    Haben jetzt Arbeitslose und Kinder in der Ferienzeit auch einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Spielern? Sie können ja viel mehr Zeit investieren als die arbeitende Gemeinde.
    Ist es dann eigentlich nicht nur eine Gleichstellung wenn ich die Zeit während der Arbeit nutze und einen Bot laufen lassen?

    Wenn ein Mensch sich seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von WoW Gold und Items verdient, grenzt es dann nicht an ein Berufsverbot wenn er den Bot nicht mehr nutzen darf?

    In den USA und Europa werden Bots verboten und gesperrt. Allerdings sind im Asiatischen Raum, speziell in China solch rechtliche Angelegenheiten schwer durchzusetzen. Ist es dann nicht Wettbewerbsverzerrung wenn ein Kontinent es darf und ein anderer nicht?

    Ich gebe zu auch einer der Botter zu sein.
    Natürlich habe auch ich mir meinen Bann eingefangen.
    Was ich an der ganzen Sache sehr merkwürdig fand:
    Man kann rechtlichen Einspruch NUR in Paris einlegen und NUR in englischer Sprache.
    Wird mir dadurch nicht das Recht genommen gesetzlich gegen etwas vorzugehen wenn mein Englisch nicht so perfekt ist?
    Ist es nicht Pflicht wenn man ein Spiel in Deutschland, in deutscher Sprache und deutschem inGame Support vertreibt auch eine Rechtsstelle in Deutscher Sprache zu stellen?

    Zu guter letzt sollte Blizzard hoffen das daß Gericht nicht allzusehr nachfragt nach der zu investierenten Zeit um den Endcontent zu schaffen. Oder eine andere Behörde daran Interesse gewinnt und sich innerhalb der Verhandlung bestätigt was schon lange vermutet wird, nämlich das WoW ein großes Suchtpotenzial biedet. Denn dann könnte WoW auch sehr schnell verboten werden zum schutze der Gesundheit, bzw. müsste wie bei Zigaretten oder beim Glücksspiel (z.B. Lotto) auf das Suchtpotenzial aufmerksam machen. Ob das der Werbung gut tun würde? Ob dies dann den Umsatz steigern würde?

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  3. Robi
    Robi says:

    Quote: „Ich gebe zu auch einer der Botter zu sein.
    Natürlich habe auch ich mir meinen Bann eingefangen.
    Was ich an der ganzen Sache sehr merkwürdig fand:
    Man kann rechtlichen Einspruch NUR in Paris einlegen und NUR in englischer Sprache.
    Wird mir dadurch nicht das Recht genommen gesetzlich gegen etwas vorzugehen wenn mein Englisch nicht so perfekt ist?
    Ist es nicht Pflicht wenn man ein Spiel in Deutschland, in deutscher Sprache und deutschem inGame Support vertreibt auch eine Rechtsstelle in Deutscher Sprache zu stellen?“
    ….

    Das würde mich auch sehr interessieren! Als Deutscher, nicht der englischen Sprache mächtig, ist man doch echt benachteiligt wenn man Einspruch einlegen will. Und der Einspruch wäre zu recht, da die AGB eigtl. in dem Sinne ungültig sind und Blizzard trotzdem Geld von mir bekommen hat. Müsste man nicht zumindest eine Art Schadensersatz bekommen, wenn man das Produkt, welches man erworben hat, nicht mehr nutzen darf?

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  4. Name
    Name says:

    @Noname73 Sie können die WoW AGB meines Wissens nach auch im Internet nachlesen ohne das Spiel gekauft zu haben.
    Das benutzen von Bots ist für einen „ehrlichen“ Spieler eine Benachteiligung. Zudem sollten sie den Vergleich „Botter“ und wie sie es nennen „Arbeitslose und Kinder in der Ferienzeit“ differenzieren. Arbeitslose und Kinder erspielen sich den Fortschritt jedenfalls selbst per Hand und nicht mit Hilfe von Drittprogrammen. In China ist meines Wissens nach der Handel mit virtuellen Gütern verboten… Und wenn Blizzars solch eine „rechtliche Angelegenheit“ in China nicht durchsetzen kann, wollen sie dann das beispielsweise EU-Recht an das Recht einer autoritären Diktatur wie China angepasst wird?

    Antworten
  5. Noname73
    Noname73 says:

    @Name:
    -> AGB: Nur teilweise richtig, gehen Sie dann nach Hause um die AGB`s zu lesen wenn Sie gerade beim shoppen in der city sind?

    -> Was meinen Sie mit den Fortschritt ehrlich mit der Hand erspielt?
    Das stupide Stundenlange im Kreis fliegen um ein Kraut/Erz zu bekommen? (ich hab da noch erfahrung darin, keine Angst..ich weiss wie es ist mit der Hand zu farmen)

    -> System an China anpassen:
    Nein so meinte ich es natürlich nicht.
    Aber man muß es schon Weltwirtschaftlich sehen, denn solange Gold angeboten wird gibt es immer welche die das Gold kaufen.
    Warum sollen also nur Chinesen daran verdienen?

    Ausserdem haben wir doch das Demokratischte System der Welt in der Marktwirtschaft…Wenn ab sofort niemand mehr Gold kaufen würde, würden die Bots zu seltenheit werden.
    Aber anscheinend will die Mehrzahl der WOW Gemeinde Gold einkaufen können, und diese scheinen mehr zu sein, als die die sich über den Bot aufregen.
    Wäre es dann eigentlich nicht demokratisch die Bots zuzulassen wenn eine Mehrheit dafür wäre?

    Ein gutes Equipteil kostet heut so ca. 30-50k im Auktionshaus, wenn es keine Botter geben würde, und keine Goldverkäufer dann würde dieses Teil ca. 150k kosten.
    Schon mal 150k Gold mit der Handerfarmt?
    Für was dann die ganzen WoW Berufe wenn man eh nichts mehr verkaufen kann im Auktionshaus?

    Antworten
  6. Marc
    Marc says:

    Das Bots von Spielern eingesetzt werden, die selbst wenig Zeit haben und sich auf „wichtigeres“ konzentrieren wollen, halte ich für absoluten Blödsinn. Bots werden von Leuten eingesetzt, die die gefarmten Dinge im Aktionshaus für WoW-Gold verkaufen und dieses Gold wiederum für harte $ & € an den Mann bringen. Das Spiel selbst dient hier nur zur Einnahmequelle. WoW ist ein Hobby, ein zeitintensives Spiel. Es gibt auch viele Menschen die 20Std in der Woche, oder mehr, anderen Hobbys nachgehen. Es ist für mich ganz einfach Betrug, wenn Spieler eine Software benutzen um an die Dinge zu kommen, für die andere Spieler Zeit aufwenden.

    Spieler die Gold für z.b Eurso kaufen, werden von Blizzard gebannd. Das ist auch richtig so. In WoW sollen die sozialen und finanziellen Verhältnisse der Spieler keine Rolle spielen. Das Menschen die über mehr Mittel verfügen, als andere, sich hier Vorteile erkaufen können, finde ich falsch.

    Wer Bots herstellt, vertreibt und betreibt, hat für mich ein hohes Maß krimmineller Energie und darin sehe ich auch den einzigen Antrieb.

    Ich hoffe, Blizzard gewinnt diesen Verfahren.

    Antworten
  7. Noname73
    Noname73 says:

    Deine Meinung in allen Ehren Marc,
    aber das is Deine persönliche Meinung.
    Es geht hier auch nicht darum was gerecht oder fair ist, sondern das Blizzard sich auch
    an Deutsche Gesetze halten muß.
    Und Blizzard tritt seit Jahren Weltweit so auf
    als wenn Sie die großen Cowboys wären und überziehen alles mit Klagen und was weiss ich.
    Entweder gilt Deutsche sRecht für alle in Deutschland tätigen Firmen oder jeder macht sein Ding und wir werfen die ganze Sammlung Gesetzbücher weg.

    Wenn ich eine Beschwerde bei Blizzard einreichen will muß ich erstmal nen Buissnesenglischkurs besuchen, denn Beschwerden auf Deutsch könne nicht Bearbeitet werden usw usw.

    Die Bots gibts nur weil anscheinend die Mehrheit Gold KAUFEN will und nicht erfarmen. Würden alle, oder die Mehrheit Deiner Meinung sein, würde es weder Bots noch Goldseller geben.

    Antworten
  8. Noname73
    Noname73 says:

    P.S.: Für Aion gab es auch einen Bot, aber die Programmierer haben es geschafft das Spiel so anzupassen das niemand mehr Gold kaufen wollte/mußte und das ganz ohne ein einziges Gerichtsverfahren.

    Antworten
  9. Mainframe
    Mainframe says:

    @noname

    achja? und was ist dann zb. mit facebook? schau mal bitte welches recht für die gilt. mit sicherheit kein deutsches^^
    spieler die sich bewusst ein spiel kaufen und gegen die agbs verstoßen verdienen es nun mal nicht besser. und nur weil die angebliche mehrheit gold kaufen möchte wird es nicht legaler.

    Antworten
  10. Lars M.
    Lars M. says:

    Hallo,

    Die Bots sind eine Spielhilfe für körperlich eingeschränkte Personen.
    Jeder der nur eine Hand oder weniger bewegen kann und dieses Spiel (WoW) spielen möchte kann es nicht. Durch die Bots können entweder Bewegungsabläufe oder auch Kampfhandlungen gesteuert werden so dass auch ein Behinderter dieses Spiel spielen kann und Erfolg hat.
    Schonmal daran gedacht?
    Ohne zwei gesunde Hände kommt man in diesem Spiel nicht weit.
    Damit würde ich die Hersteller mal konfrontieren.

    Antworten
  11. Zokbar
    Zokbar says:

    Neben dem Thema, daß man die AGBS bei Kauf des Spieles nicht einsehen kann, aber die Bezahlung selbstredend noch im Laden zu entrichten hat, ist vor allem die häufige Änderung der AGBs nach „Gutsherrenart“ eine absolute Unverfrorenheit. Eigentlich müßte jeder nach Lesen der nachträglichen und damit auch zumeist unzulässigen AGBs mal zur Abschreckung für den Handel die Games geöffnet zurückbringen und die Fahrtkosten sowie weitere denkbare/mögliche Kosten verlangen.

    Immerhin ist es einigen „hochintelligenten“ Firmen gelungen ihre AGBs mittels einer Karton-Aufklapplösung ihrer Software beizufügen und dass mit erträglichen und halbwegs verständlichen knappen 2 Seiten.
    Die Romane, die die meisten Anbieter von Online-Games verbrochen haben, sind meist deutlich komplexer als die sogenannten FIDE-Schachregeln. Um die zu verstehen braucht ein Laie schon gut 2-3 Monate. Wo ist hier die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz?

    Fazit: Frechheit und Arroganz pur – das mit der bereits erwähnten Cowboy-Wildwest-Mentalität dieser Firmen trifft zu 100% zu!!

    Antworten
  12. Daniel
    Daniel says:

    Wobei die Frage nach der Sprache immer noch im Raum steht… und (zumindest für mich als Laie) zur Frage führt: In welcher Sprache müssen AGB’s in Deutschland eigentlich verfasst worden sein um bindend zu sein?

    Bis bald

    Daniel

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