Halten die AGB von Blizzard/World of Warcraft deutschen Gesetzen stand? Klage eingereicht!
Blizzard verwendet AGB, die unserer Meinung weder wirksam in die Verträge eingebunden wurden, und selbst wenn, wegen Verstoss gegen das Transparentgebotes und weiteren Normen, keine Wirkung entfalten. Vieles davon wurde bereits in der Duplik zur Klage „Blizzard Entertainment Inc. ./. Bossland GmbH“ geschrieben, einiges aber auch noch nicht.
Die Bossland GmbH hat aus diesen Gründen in Berlin ein selbstständiges Verfahren angestrengt, um feststellen zu lassen, dass die verwendten AGB weder wirksam eingebunden wurden, noch dem Transparenzgebot entsprechen bzw. überraschend sind.
Die Klageschrift kann man hier finden.

Was ist denn das Transparentgebot und wieso Klage ich darauf feststellen zu lassen, dass AGB nicht überraschend sind?!?!
Da war ein Typo, sollte natürlich heißen, dass die AGB überraschend sind.
Wenn Du im Laden WoW kaufst kannst Du die AGBs nicht einsehen.
Nicht auf der Verpackung, nicht aufklappbar an der Verpackung.
Du kaufst die Katze im Sacke, nach der Installaition des Spielst und Eingabe der Keys ( und somit ist eine Rückgabe oder ein Weiterverkauf unmöglich ) bekommst Du plötzlich eine lange Latte an AGBs vor die Nase gesetzt die Du annehmen musst.
Das ist in keinster Weise transparent.
Die AGB sind schon seit Jahren auf der Blizzard-Website einzusehen unter http://eu.blizzard.com/de-de/company/legal/
Wer WoW spielen will, hat demzufolge einen Internetanschluss, und kann sich demnach auch vorab über die AGB informieren.
Die AGB´s sind meiner Meinung nach nicht zulässig, da sie beim Kauf im Laden nicht eingesehen werden können.
Wenn ich mir heute einen DVD Player im Mediamarkt kaufe oder ein Auto beim Händler geh ich auch nicht erst nach Hause um die AGB`s zu studieren.
Wenn die AGB´s dem gleichen Grundsatz unterliegen wie alle Internetverkäufe, das die AGB VOR Kauf/Bezahlung einsehbar sein müßen, dann werden die von WOW als nicht rechtens anerkannt.
Deshalb muß man ja immer extra anhaken das man mit den AGB´s einverstanden ist.
Das gabs auch große Diskussion vor etlichen Jahren darum, und letzendlich wurde der Verbraucher geschützt.