„Das ist schlicht die Realität“, so einfach ist Beweisführung!

Gestern erhalte ich einen Schriftsatz von der Gegenseite. Wir haben Behauptungen bestritten und auch dargelegt, dass diese nicht glaubhaft gemacht wurden.

Die Antwort der Gegenseite war einfach: „Kann nicht nicht nachvollzogen werden, wie diese Tatsachen bestritten werden können, es handelt sich schlicht um die Realität“. Da habe ich doch glatt wieder etwas dazu gelernt nach vier Jahren Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Ich wusste gar nicht, dass man Fakten an deutschen Gerichten derart einfach beweisen kann.

Merke ich mir für die Zukunft 😉

3 Antworten
  1. RA Michael Seidlitz
    RA Michael Seidlitz says:

    Dass passt zu einer Aussage eines genervten Polizisten in einem Fernsehkrimi:

    „Bitte versuchen Sie doch nicht, Fakten durch Argumente entkräften zu wollen.“

    😉

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  2. Torsten R.
    Torsten R. says:

    Ich musste ein wenig schmunzeln :)
    Solch Phrasen höre ich leider fast täglich in Verbindung mit der Rechtsanwendung, nur habe ich dann zumeist Lauen vor mir sitzen denen man Tatbestand und Rechtsfolge versuchen kann zu erklären.

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  3. Malte S.
    Malte S. says:

    und mich ein wenig an eine bereits etwas ältere Anklage. Alle Zeugen sagten aus, der Angeklagte sei es gewesen. Gesehen hat es niemand. Aber es wussten doch alle, dann ist es auch so. Schade nur, dass das Gericht es auch von Anfang an wusste…

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