Danke Logistep…

…dass Ihr mir doch tatsächlich Argumente liefert.

Folgender Text als Screenshot von der Logistep-Webseite wurde im Forum von Abmahnwahn-Dreipage.de gepostet und spielt mir natürlich ein wenig in die Hände, dass die abmahnenden Kanzleien erst einmal sicher beweisen sollen, dass in einem RAR-Archiv wirklich urheberrechtlich relevantes Material vorhanden war.

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Logistep verbreitet also aktiv Fakedateien, die nicht ausführbar sind und wer weiß welchen Inhalt haben. Diese wiederum sollen dann urheberrechtlich geschützt sein?

P.S. Damit ist vielleicht auch geklärt, ob ich in dem schönen Forum von oben mitlese, obwohl ich geschrieben habe, dass der Mandant einen Mahnbescheid erhalten habe, weil er verspätet reagiert habe :-)

5 Antworten
  1. Malte S.
    Malte S. says:

    Ebenfalls interessant ist die Frage, wer denn dann das Urheberrecht an der Datei haben soll – wenn überhaupt eins existiert.
    Die Labels wahrscheinlich nicht. Bei einer Klage müsste es dann wohl darauf hinauslaufen, dass diese aufgrund gewillkürter Prozessstandschaft abgewiesen wird…

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  2. Marian Härtel
    Marian Härtel says:

    Richtig, alles in allem dürfte das spannend werden, ich hoffe nur einmal dass es bei einem Amtsrichter gut aufgehoben ist. Vor der einer Feststellungsklage unsererseits scheuen wir ein bißchen u.a. wegen dem Kostenrisiko für den Mandanten.

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  3. Malte S.
    Malte S. says:

    Wenn ich richtig informiert bin, gehen die Anwälte der Medienunternehmen weitgehend mit EVs vor, oder? Bietet sich da nicht eine präventive Schutzschrift an? Davon erfährt der Gegner ja nicht zwangsläufig etwas und es ist in jedem Fall preiswerter als eine neg. Feststellungsklage.

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  4. Baxter
    Baxter says:

    Tach zusammen!

    Sollten evtl. weiterführende Informationen benötigt, bitte melden (mittels PN im Forum)! Ein USB-stick ist schließlich schnell befüllt… 😉

    Vielleicht reicht es ja sogar evtl. für $263, StGB ? In meinen Augen könnte das ‚mal geprüft werden, oder? Diesbzgl. wäre die Unterstützung eines Anwaltes natürlich sehr hilfreich!

    Gruß, Baxter

    P.S., am Rande: Bzgl. „fehl am Platz“ –> bin eben ‚ne „kölsche Jung“! Unsere Ausdrucksweise kann unter Umständen schon ‚mal „schroff“ wirken…ist aber nicht böse gemeint!

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