Das Zivilrecht ist der Gegenbegriff zum öffentlichen Recht und lässt sich im weiteren noch unterteilen in
- das bürgerliche Recht, welches für jedermann gilt
- das Sonderprivatrecht, das nur für bestimmte Personengruppen Anwendung findet (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht)
Die Unterscheidung zwischen Zivilrecht und Privatrecht hat in der Praxis vor allem für die Bestimmung des Rechtsweges und des sachlich zuständigen Gerichts Bedeutung.
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