Das Wettbewerbsrecht regelt die Spielregeln der freien Marktwirtschaft. Es soll den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern fördern und Monopolisierungen oder Marktabschottungen verhindern. Gleichzeitig dient es dem Schutz des Unternehmers vor unlauteren Handlungen seiner Konkurrenten, um auf diese Weise allen Teilnehmern des freien Marktes gleiche Bedingungen zu schaffen.

Marian Härtel
Rechtsanwalt, Senior
Kaesler & Kollegen
Dominik Büttner
Rechtsanwalt
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Carsten Neuhaus
Rechtsanwalt, Partner
Kaesler & Kollegen
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