Wenn Domaininhaber in Mariott-Hotels wohnen

Eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen von letzter Woche kam heute als unzustellbar zurück, geschickt an die Adresse des Domaininhabers bei der DENIC. Eigentlich hatte mich schon bei dem amerikanisch klingenden Namen gewundert, aber es erst einmal versucht.

Gerade telefoniere ich mit dem Mandanten, um zu überlegen was wir als nächstes tun werden, da sagt er mir: „Ich habe gerade einmal bei Google Earth geschaut, wissen Sie was sich an dieser Adresse befindet? Das Mariott Hotel in X“. So wie sich also Unmengen an Deutschen Friseure in New York raussuchen, um mit Kreditkarten in US-Onlineshops bezahlen zu können, hat hier also – vermutlich – einer unserer US-Freunde sich eine fiktive Adresse rausgesucht.

Jetzt müssen wir schauen, was mehr Sinn macht. Die DENIC doch aufzufordern ein Löschungsverfahren wegen Verstoss gegen deren AGB einzuleiten, damit der Mandant sich dann die Domain holt, oder sich an den deutschen Admin-T, also den Provider, zu wenden. Beides könnte langwierig werden, weil die DENIC nicht in Streitigkeiten gezogen werden will und wir – zumindest keinen unumstrittenen – direkten Anspruch gegen diese haben und der Hoster, weil er sich aller höchstens als Störer fühlen wird.

2 Antworten
  1. Marian Härtel
    Marian Härtel says:

    Anders kann man nicht im US Steam Store einkaufen. Also man muss natürlich nicht die Adresse des Friseurs kennen, aber eine gültige US-Adresse haben 😉

    Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?
Feel free to contribute!

Kommentar verfassen