Was passiert am Gerichtstermin, wenn der Gegner nicht kommt?

Das fragte sich gerade unsere Auszubildene und war der Meinung, dass man dann eben wieder geht.

Wäre eigentlich ein guter Trick, um Verfahren in die Länge zu ziehen bzw. kein negatives Urteil zu kassieren, oder? 😉

Zum Glück sind wir aber nette Ausbilder, haben ihr erklärt, was passieren könnte, sowie welche Arten von Urteile es gibt/geben kann – und haben ihr damit erneut einen AHA-Moment spendiert. Und da die Mutter unserer Auszubildenen hier angeblich inzwischen auch Besucher des Blogs ist, sei diese natürlich herzlichst gegrüßt und beglückwunscht zu einer Tochter, die zwar – noch – hin und wieder ein paar naive und erheiternde Fragen stellt, die sich aber zumindest bemüht, etwas zu lernen und mit Ihren Fragen auch bei wolkenverhangenen Arbeitstagen eine gute Stimmung verbreitet.

Und jetzt weiß sie auch, warum es Donnerstag wohl ein langweiliger Termin wird; der Gegner hinkt schon einen Monat mit seinem Schriftsatz hinterher.

2 Antworten
  1. ballmann
    ballmann says:

    „zu einer Tochter, die zwar – noch – hin und wieder ein paar naive und erheiternde Fragen stellt, die sich aber zumindest bemüht, etwas zu lernen und mit Ihren Fragen auch bei wolkenverhangenen Arbeitstagen eine gute Stimmung verbreitet.“

    arbeitsrechtlich ist das das schlechtest mögliche Zeugnis

    Antworten
  2. Marian Härtel
    Marian Härtel says:

    Ich habe diese arbeitsrechtlichen Floskeln noch nie gemocht…

    Die Aussage ist so zu nehmen, wie es da steht. Sie ist an manchen Stellen noch sehr blauäugig (aber eben auch erst im 3 Monat der Ausbildung), aber sie ist immer bemüht zu lernen.

    Ich weiß „bemüht“ ist angeblich so eine Floskel, die ich aber daneben finde. Das offizielle Arbeitszeugnis schreibt dann ein Experte 😉

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