Vorratsdatenspeicherung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 am
Dienstag, den 2. März 2010 um 10Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil verkünden.
Der Senat hatte bereits mit zwei einstweiligen Anordnungen die Anwendbarkeit des Gesetzes eingeschränkt. Eine Speicherung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.
Das Urteil wird mit Spannung erwarten, denn es geht um grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.
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