Volkswagen Konzern hat Anrecht auf Domain www.vw.de
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Volkswagenkonzern einen Anspruch auf die Domain www.vw.de hat. Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der DENIC sei ihr Verhalten an den strengen Vorgaben der $$ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB zu messen. Eine willkürliche Ungleichbehandlung, wie diese durch den Umstand, dass der direkte Konkurrent BMW seinen Firmennamen bmw.de registrieren könne, ist ihr daher nicht möglich und sei auch nicht durch technische Bedenken gerechtfertigt. Bisher sind die Domains www.ix.de, www.hq.de und db.de die einzigen Domains mit zwei Buchstaben unter der Toplevel-Domain .de.
Die Revision zum BGH ließen die Richter nicht zu, wogegen die DENIC aber bereits Beschwerde eingelegt. Das Urteil kann man hier im Volltext nachlesen.
Für Unternehmen, die durch das GWB geschützt werden, ein unter Umständen sehr interessantes Urteil.
Ich denke, dass der Fall gerade nicht mit den Domains ix.de, db.de und übrigens auch hq.de vergleichbar ist. Denn erstens bestehen diese Domains ausnahmsweise nur deshalb, weil sie vor Einführung der entsprechenden DENIC-Richtlinien registriert wurden und insofern Bestandsschutz genießen. Und zweitens setzt $ 20 Abs. 1 GWB ja eine Ungleichbehandlung von „gleichartigen Unternehmen“ voraus. Bei den bisher bestehenden Domains besteht aber wohl kaum eine Gleichartigkeit mit dem VW-Konzern.
Das OLG Frankfurt hat eine Ungleichbehandlung auch nicht mit diesen Unternehmen, sondern mit dem Konkurrenten BMW angenommen, der seinen Unternehmensnamen im Gegensatz zu VW als Domain registrieren kann.
Der Einschaub war eigentlich nur als Veranschaulichung gedacht, sie haben aber recht, dass es falsch zu verstehen ist. Ich habe den Text angepaßt. Vielen Dank für den Hinweis.