Verbot von Werbung an Kinder in Onlinespielen

Der BGH hat im Rahmen eines Versäumnisurteils klargestellt, dass auch in Internetrollenspielen, Kinder nicht zum Kauf (von Spielzubehör) animiert werden dürfen. Es ging in dem Fall um den Titel „Runes of Magic“ von Gameforge.

Das Spiel finanziert sich nach dem sogenannten „Free-to-play“-Modell. Das heißt, die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere, etwa mit Waffen oder Zeitvorteile, können sie aber dazuerwerben. Im BGH-Fall ging es um die (auch an Kinder gerichtete) Aufforderung, die Spielfiguren gegen Geld aufzurüsten. Dies ist nach §§ 4, 3 III UWG iVm. Nr. 28 des Anhangs zu 3 III UWG verboten.

Es bleibt abzuwarten, ob Gameforge das Versäumnisurteil stehen lässt oder nicht.

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