UWG: 6 Beispiele aus der kommenden "Schwarzen Liste"

Nicht nur die 100 Euro Abmahnung steht auf der Roadmap der Bundesregierung bei Anpassung des UWG, auch eine Verschärfung des UWG, basierend auf einer EU-Richtlinie, soll beispielsweise Onlinehändler zu mehr Sorgfalt anhalten, indem eine Liste von insgesamt dreißig aggressiven Geschäftspraktiken aufgenommen wird, die als unlauter anzusehen sind. Desweiteren weisen die Kollegen Langenhan von Handakte WebLAWg darauf hin, dass der Anwendungsbereich des UWG sodann auf Handlungen während und nach Vertragsschluss ausgedehnt werden soll.

Die Kollegen von der Computerwoche listen schon einal 6 Praktiken auf. Demnach sind mit der Änderung

  • Irreführung über Räumungsverkauf
  • Werbung mit Rechnung
  • Widerrufsbelehrung als Werbung
  • Händler gibt sich als Verbraucher aus
  • Gratis-SMS
  • und

  • „Nur noch kurze Zeit“ – psychologischer Kaufzwang

neben 24 weiteren als explizit unlauter anzusehen. Dinge die freilich mitunter diskutabel sind, aber eigentlich bislang schon nicht anders beurteilt werden. Neben dem „Verschärfungs-Charakter“ dürfte sich aber vor alle eine erhöhte Rechtssicherheit wiederum positiv für Unternehmen auswirken.

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