Urteil ohne Gründe im einstweiligen Rechtsschutz und die Auswirkungen
Spannend wird unsere tägliche Arbeit in der Kanzlei immer bleiben. Trotz nur drei Anwälten haben wir das Glück, aufgrund der Spezialisierung auf das Games-Recht, viele komplett neue Rechtsfragen bearbeiten zu können, mit deren Antwort sich bisher oft noch kein Gericht beschäftigt hat, geschweige denn, dass man dazu etwas in irgend einem Kommentar findet.
Die aktuelle Frage, im Rhamen der Berufung zu einer einstweiligen Verfügung in der Diablo III – Sache derBossland GmbH mussten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob das BGH Urteil vom 9. Juli 2009, IX ZR 197/08 auch in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes Anwendung findet oder ob das Urteil nicht sogar fordert, dass im einstweiligen Rechtschutz das Urteil eben innerhalb der 5 Monatsfrist des § 517 ZPO zugestellt sein muss, um nicht als „Urteil ohne Gründe“ zu gelten und es eben nicht reicht, dass innerhalb dieser Frist auf der Geschäftsstelle lag.
Unsere Begründung zu dem Thema, wenn auch wohl nur etwas für Juristen, findet man in unserer Berufungsreplik.
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