Das Urheberrecht befasst sich mit dem Recht des geistigen Eigentums an einem Werk. Geschützt ist hierbei stets nur das fertige Werk als Ergebnis eines geistigen Schöpfungsprozesses, nicht der Schöpfungsprozess selbst. Der Begriff des Werkes ist in diesem Zusammenhang sehr weit gefasst. So fallen nicht nur Bilder, Texte oder Musik bzw. Hörbücher unter diesen Begriff, sondern z.B. auch Software.

Marian Härtel
Rechtsanwalt, Senior
Kaesler & Kollegen
Dominik Büttner
Rechtsanwalt
Kaesler & Kollegen
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