Die rechtliche Betreuung von Unternehmen stellt neben der allgemeinen rechtlichen Beratung und Vertretung eines von zwei klassischen Tätigkeitsfeldern der Kanzlei dar. Bei der Betreuung von Unternehmen legen wir als Kanzlei Kaesler & Kollegen einen besonderen Schwerpunkt auf die Beantragung und den Erhalt von Landes-, Bundes- und EU-Fördermitteln , so z. B. für die Durchführung von Energie- und Infrastrukturprojekten im In- und europäischen Ausland.
Gleichzeitig profitieren die beratenen Unternehmen von unseren Leistungen , die im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Beratung und Vertretung erbracht werden.
Die rechtliche Betreuung von Unternehmen erstreckt sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete:
- Energierecht
- Juristische Beratung bei Kraftwerksprojekten, Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement, Lizenzrecht, Genehmigungsverfahren
- Europarecht
- Rechtliche Begleitung von EU-Förderprojekten (insbesondere aus EU-Strukturfonds), EU-Projektfinanzierung, Subventionsrecht, EU-Vergaberecht, EU-Beihilferecht
- Wirtschaftsrecht
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- Nationales und internationales Vertragsrecht
Erstellung und Prüfung nationaler und internationaler Handelsverträge und von Lizenzverträgen - Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründungen im In- und Ausland, Unternehmensumstrukturierungen, Public Private Partnership (PPP) – Modelle, Corporate Governance - IT/IP
Schutz des geistigen Eigentums, nationaler- und internationaler Datenschutz, Markenrecht
- Nationales und internationales Vertragsrecht
- Steuerrecht
- Unternehmensbesteuerung, Bilanzrecht, Einkommenssteuer- und Lohnsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Immobilienbesteuerung, internationales Steuerrecht und Außensteuerrecht
- Insolvenzrecht
- Regelinsolvenz, Gläubigervertretung, Sonderrechte und Sicherungsmaßnahmen
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