Und man wird doch immer wieder überrascht, dass

sich einige Informationen, trotz der Verwendung des Internets noch nicht rumgesprochen haben.

Mandantin läßt von Designer ihre Webseite neu gestalten. Vorhanden sind alle möglichen Rubriken und natürlich auch eine Webseite „Anfahrt“. Die Herrn Kollegen und Kolleginen aus dem Bereich Internet- bzw. Urheberrecht können sich den Fortgang denken: Verwendet wird ein Kartenausschnitt von „Falk“. Es kommt, was kommen muss. Eine Abmahnung flattert der Mandantin ins Haus und wir dürfen den entstandenen Schaden jetzt beim Designer wieder „einsammeln“.

Soweit eigentlich eine sehr unspannende Geschichte, wenn es beispielsweise eine private Seite gewesen wäre. Dass ein professioneller Webdesigner allerdings noch nicht den Schuss gehört hat, dass Kartenausschnitte urheberrechtlich geschützt sind, erstaunt mich dann doch. Obwohl, es wird ja auch weiterhin fleißig Musik und Filme über eDonkey getauscht, obwohl die Foren voll sind mit dem Thema Filesharing und Abmahnungen.

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