Techland, Filesharingabmahnungen und seltsame Gerichtsverfahren

Unsere Techland-Sache liegt weiterhin gelangweilt im Aktenschrank rum, die Gegner scheinen nur wenig Interesse an der gerichtlichen Verfolgung der Klage zu haben.

Dafür hat mich vor kurzem Kollege aus Berlin kontaktiert, der am Freitag eine Sache Techland gegen einen seiner Mandanten vor dem Amtsgericht Neukölln durchlaufen hat, auch wenn er die Verhandlung als eher traurig kennzeichnet, da die Gegenseite hat eine Kanzlei unterbevollmächtigt hat, die wiederum nur einen Terminsvertreter geschickt hat, der wiederum von Urheberrecht genauso wenig Ahnung hatte, wie das Gericht selber.

Nach seiner Schilderung der r0rste Punkt war die Aktivlegitimation der Klägerin Techland. Hier kam schon auf, dass diese nicht Urheberin sein kann, was das Gericht und der gegnerische Rechtsanwalt wohl schon nicht verstanden. Nachdem er darauf hinwies, dass nur natürliche Personen Urheber sein können, meinte der gegnerische Rechtsanwalt, dass dies neuer Sachvortrag sei, was bei dem Kollegen bereits auf erstes Unverständnis stieß.

Die Nutzungsrechte waren natürlich auch streitig, zumal nur ein Logo auf der Verpackung keine Aussagekraft hat und auch die Firma Ubisoft darauf erscheint.
Dann ging es um Beweisverwertungsverbote, da der Fall ursprünglich in 2006 über den Weg der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung ging. Auch hier kannte nach Schilderung des Kollegen weder das Gericht noch der gegnerische Rechtsanwalt den neuen Weg über den gerichtlichen Beschluss. Alle weiteren Punkte aus meinem Blogbeitrag blieben wohl ebenfalls offen und am Ende wurde ein Vergleich geschlossen.

So macht das Ganze natürlich kaum Spaß, es hätte also wohl doch Sinn gemacht, das Verfahren nach § 105 I UrhG iVm der 2. Berliner Konzentrationsverordnung an das Amtsgericht Charlottenburg zu bringen und so vielleicht etwas urheberrechtlichen Sachverstand vorzufinden.

0 Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?
Feel free to contribute!

Kommentar verfassen