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Die Luft wird dünn für Jahn & Rug

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und so ist es leider nicht verwunderlich, dass unsere Klageverfahren gegen die Abmahnungen der Kanzlei Jahn & Rug im Namen von Herrn Jan Weidenbach noch immer im schriftlichen Vorverfahren stecken. Aber schon dort kann man die Skrupellosigkeit, mit der hier vorgegangen wird um Webseiten-Betreiber abzuzocken, offensichtlich erkennen.

Das mit den Klagen betraute LG Berlin fand den von uns angesetzten Streitwert von 7.500,00 Euro als zu hoch angesetzt. Die eine Kammer geht vielmehr von einem Streitwert von lediglich 4.000,00 Euro, die Kammer im Parallelverfahren schätzte den Streitwert sogar nur auf 600,00 Euro. Im Vergleich: die Kollegen von Jahn & Rug beziffern in ihren Abmahnungen einen Streitwert zwischen 10.000,00 Euro und 20.000,00 Euro, um damit Rechtsanwaltsgebühren zwischen 880,00 und 1170,00 Euro zu kreieren!

Mittlerweile liegt uns die Antwort der Kollegen Jahn & Rug auf die Einschätzung des Gerichts bzgl. des Streitwertes vor. Darin steht nun überraschender Weise kein Protest gegen die Einschätzung, immerhin würde das die Gebühren der Abmahnungen um bis zu 85 % schmählern. Vielmehr teilen die Kollegen die Auffassung des Gerichts vollumfänglich.

Wir wissen nicht wann man bei der Gegenseite zu der Erkenntnis gelangt ist, dass die angenommenen Streitwerte im fünfstelligen Bereich nicht der Realität entsprechen. Vielleicht hat erst die Aussicht auf entsprechende Rückforderungen von Rechtsanwaltskosten durch zu Unrecht Abgemahnte bei den Kollegen zu der Einsicht geführt, dass die vermeintliche Gelddruckmaschine „Abmahnung“ auch ganz schön zur Kostenfalle für den Abmahner werden kann. Vielleicht ist damit der Abmahnwelle durch die Rechtsanwaltskanzlei Jahn & Rug endlich ein Ende gesetzt. Zumindest aber dürften die in den Abmahnungen geforderten Kosten zukünftig deutlich geringer ausfallen.

Wer nicht hören will, muss fühlen

Unsere Kollegen von Jahn & Rug (siehe diesen Blogeintrag ) haben sich unseren gut gemeinten Rat, das Abmahngeschäft wegen der Speicherung von IP-Adressen auf Webseiten schnellstmöglich aufzugeben, leider nicht zu Herzen genommen.

Stattdessen rollt jetzt die zweite Abmahnwelle an. Während die ersten Abmahnungen noch Besuche vom 5. August behaupteten, war Herr Jan Weidenbach nunmehr angeblich am 16. September im Internet und schon wieder werden im Minutentakt besuchte Internetseiten bzw. deren Betreiber wegen der Speicherung von IP-Adressen abgemahnt. Uns liegen mittlerweile 5 weitere Abmahnungen vor. Neu ist dabei, dass die Kollegen mittlerweile Rechtsanwaltsgebühren von über 1.000,00 Euro ersetzt haben wollen. Ganz wie ein professioneller Spieler im Casino: nach einem verlorenen Spiel in der nächsten Runde einfach den Einsatz erhöhen, damit am Ende, wenn der glückliche Moment des Siegens kommt, auch die Verluste aus den vorherigen Spielen wieder reingeholt werden.

Daher bleibt uns jetzt nur noch die Möglichkeit selber aktiv tätig zu werden. Im Rahmen von negativen Feststellungsklagen werden wir in den nächsten Tagen die Rechtswidrigkeit des Vorgehens von Herrn Weidenbach und, sollte sich der Verdacht des rechtsmissbräuchlichen Vorgehens durch die Kollegen von Jahn & Rug erhärten, auch der Rechtsanwälte selbst gerichtlich feststellen lassen.

Hoffentlich verstehen die Kollegen diesen Schuss vor den Bug, so dass die Webseitenbetreiber in Deutschland wieder einen Abmahnpiraten weniger fürchten müssen. Da wir davon ausgehen, dass noch zahlreiche weitere Abmahnungen verschickt wurden und Herr Weidenbach für seinen Feldzug gegen das Internet wohl einige zehntausend Euro an Rechtsanwaltsgebühren vorgestreckt haben muss, sei jedem Betroffenen geraten, sachkundigen anwaltlichen Rat einzuholen und keinesfalls unüberlegt zu bezahlen.