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DSDS-News.de wehrt sich – Verteidigung der Pressefreiheit?

Letzte Woche wurde das Portal DSDS-News.de von RTL abgemahnt und wegen der Verwendung des markenrechtlich geschützten Begriffes „DSDS“ zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Diesem Druck, der trotz inzwischen dreijähriger Betriebszeit bei voller Kenntnis von RTL von dem Projekt, plötzlich aufgebaut werden sollte, wollte sich der Betreiber Phillip Klöckner nicht beugen und verweigert über den Kollegen Kalkreuth die Abgabe der Erklärung mit der Begründung, dass schon keine gewerbliche Nutzung des Begriffes DSDS erfolgen würde und zudem bei dem Betrieb eines News- und Fanportales, gestützt durch die grundrechtliche Pressefreiheit, auch keine markenmäßige Nutzung erfolge.

Da man an beiden Argumentationen auch Zweifel und Gegenargumente anbringen könnte, führt der Kollege noch ins Feld, dass der Anspruch von RTL verwirkt und wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjährt seien. Man darf gespannt sein, ob es RTL auf ein Verfahren ankommen lässt, denn es tuen sich durchaus ein paar Interessante Fragen auf, die sich im Medienrecht öfters ergeben.

Den gesamten Schriftsatz findet man hier.

KJM belegt RTL mit 100.000 Euro Bußgeld wegen DSDS

Über „Deutschland sucht den Superstar“ kann man verschiedener Auffassung sein, über Dieter Bohlen erst recht. Dazu will ich auch gar nicht weiter etwas schreiben, denn es wurde eigentlich schon genug diskutiert, ob die Sendung das Niveau in Deutschland nicht in die Nähe des absoluten Gefrierpunktes befördert oder ob nun einmal „That’s Entertainment“ alles ist was zählt. Klar ist aber, dass Szenen, wie sie stellenweise zu den Casting-Sendungen ausgestrahlt wurden, zumindest haarscharf an der Verletzung der Menschenwürde, auf jedem Fall aber am guten Geschmack vorbeischrammen.

Die Kommission für Jugendmedienschutz hat sich nun zusätzlich in den letzten Tagen mit der Frage beschäftigt, ob die Art und Weise wie Kandidaten, die mit völliger Sicherheit keine Chance haben ein Superstar zu werden, verbunden mit der Wiederholung einiger Sekunden im Nachmittagsprogramm, nicht jugendgefährdenden Charakter aufweisen.

Die Antwort lautet „Ja“. Im Folgenden die komplette Pressemeldung dazu:


In ihrer heutigen Sitzung in München hat die KJM das TV-Format žDeutschland sucht den Superstar“ geprüft und in den ersten vier Folgen erneut Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt. Bei den sogenannten žCasting“-Sendungen am 26.01., 27.01., 02.02. und 03.02.2008 im Tagesprogramm kam die KJM zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Inszenierung durch RTL eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren vorliegt. Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich machte und damit dem Spott eines Millionenpublikums aussetzte. Dies erfolgt zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion.

žBeleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben“, so KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Die KJM problematisierte außerdem auch, dass es RTL trotz wiederholter Aufforderungen der KJM anlässlich des Prüfverfahrens zur 4. Staffel von žDSDS“ im Jahr 2007 unterlassen hat, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Nur bei einer vorherigen Prüfung kann eine Selbstkontrolle ihre präventive Wirkung entfalten.

Nachdem die KJM nach Ausstrahlung der ersten žDSDS“-Folgen wiederholt eine Vielzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung erhalten hatte, leitete sie Prüfverfahren ein, in dem RTL bereits schriftlich angehört wurde. Die KJM entschied, die Sendungen zu beanstanden. Zudem wird aufgrund der wiederholten Verstöße ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Im Hinblick auf die wiederholten Verstöße sieht die KJM ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro als angemessen an, wobei die abschließende Festlegung erst nach einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung erfolgen kann.

Der Anbieter RTL wird zudem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Clips zu Casting-Auftritten von DSDS-Kandidaten aus den Internet-Plattformen entfernt werden.