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Elektronischer Handel

Ebay: Änderungen von Auktionen nur selten möglich

Das Amtsgericht Dieburg hat entschieden, dass ein Anbieter eine Ebay Auktion den Inhalt nur noch ändert darf, wenn er gesetzlich dazu berechtigt ist. Wenn ein Angebot ohne gesetzliche Berechtigung geändert wird, kommt bei Bietende ein Vertrag mit dem Höchstbietenden und dem Inhalt des ursprünglichen Angebots zu Stande.

Im vorliegenden Sachverhalt wurde ein Auto zum Verkauf angeboten, simpel und nur mit eine Beschreibung des KFZ. Kurz vor Auktionsende  wurde jedoch ein Passus eingefügt, wonach kein Platz vorhanden wäre, um das KFZ weiter stehen zu lassen. Deshalb müsse dieses nach Ende der Auktion innerhalb von sieben Tagen gegen Barzahlung am Artikelstandort abgeholt werden.  Erfolge dies nicht, müsste der Höchstbietende die Kosten für die anderweitige Unterbringung zahlen.

Der bisherige Höchstbietende wollte den Wagen wegen dieser Änderung nicht mehr nehmen und weigerte sich somit auch den Kaufpreis zu zahlen. Er verlor vor dem Amtsgericht Dieburg folgerichtig.

Zwar sehen die AGB von eBay eine Abänderung der Angebote nicht vor. Eine Änderung der Vertragsbedingungen war hier aber eine Rücknahme des ursprünglichen und Abgabe eines neuen Angebotes. Dann müsste die Klägerin dazu „gesetzlich berechtigt“ gewesen sein, § 9 Ziff. 11 Ebay-AGB. Eine Berechtigung zur einseitigen Abänderung eines Angebots sieht das Gesetz aber nicht vor. Folgerichtig musste der Höchstbietende den Kaufpreis zahlen (uns somit auch die Kosten für das Gerichtsverfahren), allerdings natürlich nicht die unberechtigt – zu spät – eingefügten Kosten für die anderweitige Unterbringung des KFZ.

Daher gilt: Genau prüfen, bevor bei eBay ein Angebot formuliert wird.

Auch Probleme mit eBay? Rechtsanwalt Marian Härtel und sein Team können bei der Lösung und Beratung sicherlich hilfreich sein. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.

Das Team wächst

So langsam geht alles seinen Weg und auch wenn die Handwerker wohl bis zum 1. Februar 2008 nicht vollständig fertig werden in unserem neuen Büro, so wird dort auf jedenfall kräftig gewuselt, auch um eine neue und moderne IT-Verkabelung haben zu können. Fehlen eigentlich nur noch Möbel für den Empfangsbereich und diverse andere Stellen im Büro, morgen wird aber auch da die Entscheidung fallen.

Abgeschlossen ist zumindest einmal die Suche nach festen Mitarbeitern. Ab 1. Februar wird uns eine neue Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen, die selber an der Computerspielbranche ein großes Interesses hat und somit perfekt in unser am Anfang 5 Mann Team passen wird. Unterstützt wird diese von einer Auszubildenden zur Rechtsanwaltsfachangestellten, die uns ab 1. März im Büro im Alltag begleiten wird und hoffentlich auch während der Ausbildung genauso interessiert ist, wie sie es während des Bewerbungsgespräches darstellte. Das 6. Teammitglied wird als Praktikantin dann nur 4 Wochen bleiben ab Mitte März, dafür aber hoffentlich interessante Einblicke in die französische Rechtstradition bieten.

Sollten tatsächlich alle Planungen aufgehen und eine sorgenfreie Reise nach Los Angeles/San Francisco zur Games Developers Conference  im März möglich sein?