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Chinesische Goldverkäufer und die Angst vor dem Anwalt

Es war gar nicht so leicht für eine Mandantin gegen Webseiten chinesischer Unternehmen vorzugehen, die in Deutschland zwar Dienstleistungen für diverse Onlinerollenspiele anbieten, aber sich dabei natürlich nicht an deutsche Gesetze halten wollen. Auf die Abmahnung gab es natürlich keine Reaktion und zunächst hatte es auch den Eindruck, dass die Zustellung der einstweiligen Verfügung keinen Effekt gehabt hat; die Beantragung von Ordnungsgeld war schon beim zuständigen Gericht als…

…als gestern in der Kanzlei ein Einschreiben zugestellt wurde, darin ein handgeschriebener Brief, dass man die Verfügung anerkenne und doch bitte eine neue Rechnung wegen den Kosten zuschicken solle. Noch am gestrigen Tage änderten sich auch noch alle weiteren Sachlagen in der zugehören Akte. Denn plötzlich wurde die Domain an an eine kanadische Firma abgegeben und die DENIC kommt nur wieder doch ins Spiel, da plötzlich existiert weder deutscher Domaininhaber, noch ein deutscher Admin-C existiert, was gegen die Domainbestimmungen der DENIC verstößt. Und ebenfalls am selben Abend stellte man auf der Webseite sogar die Rechtsverstöße ab, was ich nun – so ehrlich bin ich – eigentlich nicht erwartet habe.

Die Sache wird für die chinesischen Miterdenbewohner aber wohl trotzdem unangenehm ausgehen, da sie – wohl aus Respekt vor unseren Briefen – die Domain ins Ausland transferiert haben. Jetzt muss die DENIC nämlich eine ausländische Adresse anschreiben, den Brief aber mit dem Länderkürzel Deutschland bestücken. Da eine solche Post wohl nicht beim Empfänger ankommen wird, dürfte die Domain nächste Woche wohl im Transit landen 😉

Patentierung von Onlinespielen

Das US-Unternehmen Worlds.com hat laut den Kollegen von Virtual Worlds.com ein Patent aus dem Jahre 2000 beim US Patentamt eingetragen bekommen, welches die die Positionierung von Figuren in einer Onlinewelt anhand von Eingaben über die Tastatur beschreibt, also anscheinend die Funktionsweise von so ziemlich jedem MMO (Massive Multiplayer Onlinegames). Als erste „Amtshandlung“ klagt Worlds.com jetzt gegen den MMO-Anbieter NCSoft, die sich unter anderem für Lineage verantwortlich zeigen und kündigt gleichzeitig an, auch andere Anbieter zu Lizenzzahlungen zwingen zu wollen.

Das Verfahren dürfte nicht nur für Fans und Hersteller von MMORPGs interessant sein, sondern bietet auch viele juristische Fragestellungen. So darf beispielsweise bezweifelt werden, ob das Patent von Worlds.com nicht schon im Jahr 2000 zum Stand der Technik gehörte und somit, zumindest nach deutschem Recht, im Wege eines Nichtigkeitsverfahrens, überhaupt Bestand hätte.

Auch der geschätzte Kollegen Andreas Lober resümiert über das das Verfahren und stellt sich die Frage, ob die angegriffenen MMO denn überhaupt das Patent nutzen, oder nicht den gleichen Effekt mit anderen Mitteln erreichen, was keine Patentverletzung darstellen würde. Eine Frage, die im Detail schwer und nur in einem langwierigen Verfahren zu beantworten sein wird.

Ich werde versuchen über die weitere Entwicklung zu berichten.