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Shooter, Anti-Cheat Software und potentielle Cheatsoftware

In letzter Zeit gab es einigen Ärger ob des Versuches einiger Anbieter von Action-Spielen (im Jargon auch „Shooter“ genannt), die sich hauptsächlich wegen des Multiplayermodus verkaufen, Anti-Cheat Maßnahmen durchzusetzen. Häufig bauen Hersteller dabei Drittsoftware ein, die sogenannte „Cheater“ automatisch filtern sollen. Leider schlagen solche Softwarekomponenten auch einmal quer und sperren die rechtmäßig erworbenen Spiele unverhofft und oft auch unberechtigt.

Dies ist in aller Regel mit deutschem Recht nicht vereinbar und zwar insbesondere auch nicht, wenn potentielle Software, die beispielsweise zum „Cheaten“ im Einzelspielermodus verwendet werden könnte, nur auf dem PC vorhanden ist, während des Spielens im Multiplayermodus aber nicht benutzt wird. Die rein latente Gefahr, diese Software nutzen zu können, berechtigt die Anbieter in aller Regel nicht zur Sperrung der Nutzung eines Multiplayermodus und somit zur Einschränkung der Nutzbarkeit des rechtmäßig erworbenen Spieles.

In einem solchen Fall kommt es nicht einmal auf die, im Detail komplizierten, Fragen der Einbindung von AGB oder der Anwendbarkeit von EuGH-Rechtsprechung an, mit der wir uns in den letzten Jahren regelmäßig auseinandersetzen müssen. Ein Anspruch zur Freischaltung von entbrechenden Zugängen gegen die Anbieter ist in solchen Fällen oft gegeben, meist dürften Anbieter jedoch nur auf Anwaltsschreiben reagieren.

Gameforge übernimmt Frogster

Die Karlsruher Spieleschmiede Gameforge will die Berlinische Frogster Interactive Pictures AG vollständig übernehmen. In heute dazu veröffentlichten Erklärungen beider Unternehmen wurde angekündigt, den Frogster-Aktionären bis September mit € 25 je Aktie ca. 25 % mehr als den durchschnittlichen Börsenwert der Papiere in den letzten drei Monate zu bieten.

Die Gameforge AG hält des Weiteren selbst und über Tochterunternehmen bereits ca. 60 % an Frogster und ist damit deren Hauptaktionärin. Der Berliner Publisher von Online-Spielen hat gemeinsam mit seinen internationalen Tochterunternehmen im vergangenen Jahr ca. € 14 Mio. umgesetzt und beschäftigt über 200 Mitarbeiter. Nach Angaben von Frogster hat Gameforge angekündigt, Frogster als eigenständiges Unternehmen erhalten zu wollen.

Das nordbadische Unternehmen baut damit seine Position auf dem Markt der Online-Spiele erheblich aus und eröffnet neue Tätigkeitsfelder, beispielsweise den US-amerikanischen Markt.

Gameforge expandiert in die USA

Der Karlsruher Spieleentwickler Gameforge steigt in den amerikanischen Onlinespiele-Markt ein. Über 40 Millionen registrierte Spieler in 30 Ländern machen die Gameforge AG bereits heute zum größten unabhängigen Anbieter von Online-Spielen.Mit der Gründung einer Niederlassung in San Francisco eröffnet das Unternehmen den internationalen Wettbewerb um die US-amerikanischen Online-Gamer. Klaas Kersting, CEO von Gameforge, erläutert: „Schon jetzt sind wir deutlich größer als jeder unserer amerikanischen Mitbewerber. Und seit dem ersten Tag wächst unser Unternehmen um jährlich mehr als 350 Prozent. Indem wir Server innerhalb der USA bereitstellen, können wir unseren nordamerikanischen Spielern künftig eine noch bessere technische Performance bieten. Zudem wird es für alle Gameforge-Spiele eine eigene US-Sprachversion geben.“

Geschäftsführer der Niederlassung wird Lars Koschin. Der Mitgründer von Gamigo war zuletzt bei Curse Inc. in den USA als CTO tätig. „Die Gameforge AG hat sich über mehrere Jahre hinweg in Europa als die Nummer Eins im Bereich Browsergames und MMOGs bewiesen. Die Entscheidung, die erfolgreiche Expansionsstratgie konsequent auf andere Kontinente auszudehnen, sehe ich als strategisch wichtigen Schritt an. Ich freue mich darauf, meine langjährige Erfahrung in das Unternehmen einbringen zu können und gemeinsam mit Gameforge den amerikanischen Markt der Online-Spiele zu erobern“, erklärt Koschin.

Nun ja, der logische nächste Schritt, wenn man die Branche ein wenig beobachtet hat. Wer spätestens jetzt noch den Wirtschaftsfaktor Onlinespiele unterschätzt, gehört mit den Hammelbeinen am Türrahmen aufgehangen.