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Die Luft wird dünn für Jahn & Rug

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und so ist es leider nicht verwunderlich, dass unsere Klageverfahren gegen die Abmahnungen der Kanzlei Jahn & Rug im Namen von Herrn Jan Weidenbach noch immer im schriftlichen Vorverfahren stecken. Aber schon dort kann man die Skrupellosigkeit, mit der hier vorgegangen wird um Webseiten-Betreiber abzuzocken, offensichtlich erkennen.

Das mit den Klagen betraute LG Berlin fand den von uns angesetzten Streitwert von 7.500,00 Euro als zu hoch angesetzt. Die eine Kammer geht vielmehr von einem Streitwert von lediglich 4.000,00 Euro, die Kammer im Parallelverfahren schätzte den Streitwert sogar nur auf 600,00 Euro. Im Vergleich: die Kollegen von Jahn & Rug beziffern in ihren Abmahnungen einen Streitwert zwischen 10.000,00 Euro und 20.000,00 Euro, um damit Rechtsanwaltsgebühren zwischen 880,00 und 1170,00 Euro zu kreieren!

Mittlerweile liegt uns die Antwort der Kollegen Jahn & Rug auf die Einschätzung des Gerichts bzgl. des Streitwertes vor. Darin steht nun überraschender Weise kein Protest gegen die Einschätzung, immerhin würde das die Gebühren der Abmahnungen um bis zu 85 % schmählern. Vielmehr teilen die Kollegen die Auffassung des Gerichts vollumfänglich.

Wir wissen nicht wann man bei der Gegenseite zu der Erkenntnis gelangt ist, dass die angenommenen Streitwerte im fünfstelligen Bereich nicht der Realität entsprechen. Vielleicht hat erst die Aussicht auf entsprechende Rückforderungen von Rechtsanwaltskosten durch zu Unrecht Abgemahnte bei den Kollegen zu der Einsicht geführt, dass die vermeintliche Gelddruckmaschine „Abmahnung“ auch ganz schön zur Kostenfalle für den Abmahner werden kann. Vielleicht ist damit der Abmahnwelle durch die Rechtsanwaltskanzlei Jahn & Rug endlich ein Ende gesetzt. Zumindest aber dürften die in den Abmahnungen geforderten Kosten zukünftig deutlich geringer ausfallen.

Landgericht Frankfurt a.M.: Eröffnung des Verfahrens gegen Abofallenbetreiber abgelehnt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Eröffnungsbeschluss für ein Verfahren gegen Michael Burat sowie gegen Katarina Dovcová, u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges, abgelehnt.

Das bedeutet, dass das Gericht im Betrieb von Seiten wie Routenplaner-server.com, Vorlagen-Archiv.com oder Sudoku-Welt.com nicht einmal einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht erkennen konnte, der auf eine Strafbarkeit wegen Betruges schließen lässt, obwohl die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ca. 1000 Fälle präsentierte, in denen Preise für Anmeldungen verschleiert bzw. versteckt wurden. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens empfand das Gericht somit nicht als notwendig.

Das Problem bleibt somit im Moment ein zivilrechtliches und jeder muss sich individuell wehren. Insbesondere aber auch, da das Oberlandesgericht Frankfurt am Main letzten Monat in dem Verhalten der Betreiber – zivilrechtlich – ein arglistige Täuschung i.S. von § 123 BGB erkannte, die Betreiber solcher Nepp-Seiten in zwei Fällen unter anderem zur Unterlassung sowie zur Auskunft über die bislang erzielten Einnahmen verurteilte, und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Verantwortung der individuellen Surfer nicht derart weitgehend ansieht, wie es das Landgericht Frankfurt jetzt tat, erwägt diese nun Rechtsmittel gegen den Nichteröffnungsbeschluss.