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Fremium.com unterliegt gegen Avira

Fremium.com hat gegen den Antivirenhersteller vor Gericht den Kürzeren gezogen.

Einer von Freemiums Großinvestoren, die ProSiebenSat.1 Media AG, hostet eine Vielzahl an Spiele- und Downloadseiten sowie das Computerbild.de-Downloadportal des Axel Springer Verlages, von denen alle Fremiums Installationssoftware nutzen, um Geld mit den Produktdownloads zu verdienen, die sie anbieten. Aviras Antivirensoftware entdeckt und kennzeichnet unbeabsichtigte Downloads mit einer Sicherheitswarnung, weswegen Freemium.com die Avira GmbH abmahnte und schließlich vor Gericht einen Verstoß u.a. gegen das UWG, und somit Unlauterkeitsrecht, behauptete.

Das Gericht sah eine Verletzung materiellen Rechts jedoch nicht als gegeben an.

Die Entscheidung erlaubt es Aviras Antivirenprogramm auch weiterhin, vor Toolbars und potentiell unerwünschten Downloads zu warnen, die von Freemium.com und anderen Downloadseiten mit beliebten Spielen als Gesamtpaket gebündelt werden.

Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall bezüglich der Möglichkeiten von  Internetsicherheitsfirmen wie Avira, wenn es darum geht, auch wenn vor kurzem ProSieben, sowie weitere Medienunternehmen, vor verschiedenen Gerichten gegen den Anbieter Adblock unterlegen sind. 

Die Fremium.com GmbH hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen, da man nicht hinnehmen wolle, dass der gesamte eigene Downloadprozess geblockt und wie ein Virus behandelt wird, die eigentlichen Downloads für den Endverbraucher somit auch nicht nutzbar sind und Avira gleichzeitig selbst Zusatzdownloads bei der Installation ihres eigenen Programmes anbiete.

Um die Rechtsfragen von wettbewerbsrechtlichem Verhalten, auch im Spannungsfeld mit Marketing und PR-Erwägungen, dürften sich in der nächsten Zeit noch einige Rechtsstreitigkeiten ergeben. Gerade als Entwickler von beispielsweise Freeware-Software sollte man jedoch aufpassen, an welche Unternehmen die eigene Software zum Download herausgegeben wird und mit welchen Einschränkungen entsprechende Lizenzvertrag ausgestattet sind. Hier empfiehlt es sich im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen.

Haben sie auch Probleme mit einer Abmahnung oder müssten Softwareverträge markt- und rechtskonform gestalten? Marian Härtel und sein Team stehen gerne zunächst unverbindlich zur Seite.

Beitragsbild: derateru  / pixelio.de