Die staatliche Gewalt greift auf keinem anderen Rechtsgebiet, wie dem Strafrecht, so unvermittelt durch den Vorwurf einer Straftat in die sensiblen Rechte des Bürgers ein. Davon betroffen sind häufig die Freiheit (Untersuchungshaft), das Vermögen (Sicherstellung/Beschlagnahme/Einziehung/Verfall) und die Privatsphäre (Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung etc.) eines Bürgers/ Beschuldigten. Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und damit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet.
Bereits im Ermittlungsverfahren oder Zwischenverfahren können unsere Rechtsanwälte Möglichkeiten hinsichtlich einer Einstellung des Verfahrens oder einer verfahrensverkürzenden Absprache (Deal) ausloten. Dies kann dem Beschuldigten, soweit es sinnvoll erscheint, die Durchführung einer langwierigen Hauptverhandlung ersparen. Daher empfiehlt es sich, den Beistand eines Verteidigers in allen Verfahrensstufen zu gewährleisten.
Wir legen besonderen Wert auf maßgeschneiderte und individuelle Verteidigungsstrategien, um bestmögliche Ergebnisse zu gewährleisten. Die gilt vor allem für die Verteidigung besonderer Berufsgruppen, wie beispielsweise Ärzte, GmbH-Geschäftsführer oder auch Vorstände von Aktiengesellschaften. Diese Berufsgruppen treffen spezielle Sorgfaltsmaßstäbe, insbesondere im Rahmen von Insolvenzen führt dies häufig zu ungerechtfertigten Vorwürfen seitens der staatlichen Gewalt. Dabei beachten wir auch die Einbindung wichtiger, europarechtlicher Rechtssätze in die von uns begleiteten Strafverfahren.

Philipp Kaesler

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