Streitwert von „entwendetem virtuellen Gegenständen?
Verfahren wie dieses bzgl. Virtuellen Gegenständen sind extrem spannend, keine Frage, aber immer öfter müssen wir uns auch mit grundsätzlicheren Fragen beschäftigen.
Da wäre beispielsweise die Frage, was der Streitwert eines Falles ist, indem einem Nutzer eines Onlinespieles virtuelles Gold abhandengekommen ist, sei es durch einen Spielfehler, einen anderen Nutzer oder durch absichtlichen Eingriff des Spielbetreibers.
Schon bei Sperrung von Accounts ist eine Streitwertfestsetzung nicht trivial, in der Regel wird dies – bisher – jedoch analog der Regeln für das Mietrecht gemacht und dabei beachtet, wieviel entweder in ein Onlinespiel in der Vergangenheit investiert wurde oder wie hoch monatliche Gebühren für das Spiel sind. Aus solchen Summen lässt sich sodann eventuell der „Wert“ eines Onlinespieleaccounts berechnen.
Was aber ist der Streitwert in dem Fall, wenn nur ein bestimmter Gegenstand oder eine bestimmte Menge virtuelle Währung entfernt wurde oder verschwunden ist (sei es durch einen technischen Fehler oder Fremdeingriff) und wenn dieser bestimmte Gegenstand keinen nachvollziehen Wert in Euro hat? Eine spannende Rechtsfrage, die uns die nächsten Wochen begleiten wird und über deren Ausgang wir hier natürlich berichten werden.
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