Softwarepatente und Computerspielhersteller In Europa
Typischer Weise ist der Hohn genauso groß wie der Spott, wenn Technologieseiten wie Heise.de über neue Ereignisse an der Front der Softwarepatente in den USA berichten. Jetzt könnten auch Softwarehersteller in Europa in Probleme geraten. Der Bundesgerichtshof hat, zumindest im Ansatz, die ristriktive Haltung gegenüber Softwarepatenten aufgehoben, indem dieser sowohl Siemens als auch Microsoft Ansprüche aus diversen Patenten zugestanden hat.
Im Falle von Microsoft, und den langen Dateinamen in seinen Betriebssystemen, habe man ein technisches Problem gelöst:
Die Lösung dieses Problems hing entscheidend von den Vorgaben des jeweiligen Dateisystems ab. Bei dem Dateisystem FAT bzw. dem Betriebssys-tem MS-DOS, Version 5.0, lag die Schwierigkeit darin, dass in dem Dateieintrag kein Feld für einen langen Dateinamen vorgesehen ist. Das System war nicht von Anfang an vorwärtskompatibel eingerichtet worden. Zwar gibt es in dem Verzeichniseintrag nach FAT neben dem auf das Format 8/3 limitierten Datei-namensfeld 24 ein reserviertes Feld 28, das beim Versatz 0Ch beginnt und 10 Byte lang ist (vgl. Streitpatentschrift Rdn. 28; Übersetzung S. 8, Abs. 3). Die damit zur Verfügung stehende Speicherreserve ist jedoch nicht hinreichend, um den Anwendern die angestrebte, weitgehend restriktionsfreie Namensvergabe zu ermöglichen.
Ähnlich äußern sich die obersten Richter bei Siemens:
Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt nicht nur dann vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abwei-chend adressiert werden. Es reicht vielmehr aus, wenn der Ablauf eines Daten-verarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungspro-gramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Da-tenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt. Die zuletzt genannte Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Die erfindungsgemäße Lehre betrifft, wie das Patentgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, das grundsätzliche Konzept für die Generierung dynamischer Dokumente. Sie richtet sich deshalb nicht an den Programmierer, sondern an den Systemdesigner, der die Gesamtarchitektur des Datenverarbeitungssystems im Auge hat und die unterschiedlichen Eigen-schaften und die Leistungsfähigkeit von Hard- und Softwarekomponenten be-rücksichtigt. Gerade deshalb betrifft sie den Einsatz technischer Mittel zur Lö-sung des zu Grunde liegenden technischen Problems. Dass die Lehre nicht auf konkrete Maßnahmen zur Abbildung der Anfrageparameter auf einen begrenz-ten Befehlssatz beschränkt, sondern eher abstrakt formuliert ist, wird bei der noch vorzunehmenden Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit zu berücksichtigen sein.
Was bedeutet dies aber nun für Softwarehersteller in Europa, wenn diese Argumentation erst einmal bekannter wird? Wohl ein großes geschäftliches Risiko, welches gerade auch kleine Entwickler betreffen dürfte, denen es kaum möglich sein dürfte, jedes Softwarepatent zu überprüfen, wenn man hardwarenahe Computerspiele produziert, um beispielsweise die Gegebenheiten von Spielekonsolen auszunutzen oder wenn man Software schreibt, die hardwarenahe Funktionen auf dem PC bereitstellt.
Und dabei wird es nicht nur bei der Durchforstung von möglichen Patenten bleiben, man wird sogar noch detailiert betrachten müssen, ob bei den angemeldeten Patenten nicht doch „nur“ nach § 1 III Nr. 3 Patentgesetz nicht geschützte „Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ vorliegen. Welcher Entwickler soll das leisten können?
Frohe neue Welt.
Zum Glück haben wir als Kanzlei gute Verbindungen zu befreundeten Patentanwälten und können unseren Mandanten – hoffentlich – auch in dieser Sache das Risiko ein wenig abmildern. Aber wer weiß schon, wo die Entwicklung noch hingeht und wir verworren die Rechtsprechung in den nächsten Jahren werden wird?
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?Feel free to contribute!