Sind Computerspiele "Kulturgüter" oder handelt es sich dabei um "Schund"?

Die Debatte um Computerspiele läuft aktuell wieder sehr heiß. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich aufgrund der vielen Nachfragen nach dem Buch „Streitfall Computerspiele: Computerspiele zwischen kultureller Bildung, Kunstfreiheit und Jugendschutz“ entschlossen, das Buch neben der Printausgabe auch kostenlos als pdf-Datei im Internet zugänglich zu machen.

Das Buch kann hier abgerufen werden.

46 Autorinnen und Autoren geben in dem Buch erste Antworten auf die Fragen:

  • Sind Computerspiele „Kulturgüter“ oder handelt es sich hierbei um „Schund“?
  • Sollten Computerspiele strenger kontrolliert werden oder reichen die bestehenden Jugendschutzbestimmungen aus?
  • Sollten qualitativ hochwertige Computerspiele von der öffentlichen Hand gefördert werden oder soll es der Markt richten?

Als Buch kann der „Streitfall Computerspiele: Computerspiele zwischen kultureller Bildung, Kunstfreiheit und Jugendschutz“ auch weiterhin über jede Buchhandlung (ISBN 978-3-934868-15-1) oder direkt über den Deutschen Kulturrat bezogen werden.

2 Antworten
  1. AlteEgo
    AlteEgo says:

    Die Schunddebatte ist vor der Kunstdefinitionen des Art. 5 GG doch lächerlich.

    Insbesondere wenn Vertreter von verdrängten Medien sich über die Zukunft eines neuen Mediums sich unterhalten.

    Was würden wohl Radio-, Zeitschriften- und Fernsehmacher zum Internet sagen? Ja genau, es handelt sich um SCHUND.

    Lächerliche Debatte.

    Antworten
  2. Frank Hofmann
    Frank Hofmann says:

    Ich finde die Debatte durchaus relevant, denn die Art. 5 III-Linie wird sich ja mitten durch die Computerspiele selbst ziehen. Möglich, dass diejenigen Spiele, die einen im Sinne von Art. 5 III GG schutzwürdigen Aspekt aufweisen, rechtlich besser darstehen, als Spiele, die nicht entsprechend konstruiert sind.

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