Betreiber von Sharereactor.com in der Schweiz verurteilt
Ein Blick über die Grenzen sei erlaubt und so weit ist die Schweiz dann ja doch nicht entfernt.
Die Eidgenossen haben nach Medienberichten den Besitzer der Plattform www.shareactor.com wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt, nachdem die Seite schon im März 2004 von den Thurgauer Behörden vom Netz genommen wurde.
Auch in der Schweiz dürfen Filme und Musik nur zu privaten Zwecken kopiert werden. Allerdings schön, dass auf wir zum späten abend noch den Dreh zu einer Meldung von heute Nachmittag finden können.
Da die Plattform nämlich über Einnahmen aus Spenden und Werbung finanziert wurde, bestätigte das Gericht die Anklage hinsichtlich der Gewerbsmäßigkeit.
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