Schuldner, die man nicht verstehen muss

Alles fing an mit einer recht harmlosen urheberrechtlichen Abmahnung an, weil die Gegnerin das Browserspiel unserer Mandantin illegal auf einer Onlineplattform erworben und auf ihrem eigenen Server installiert und angeboten hat.

Die Unterlassungserklärung hat sie noch unterschrieben, vor den Kosten drückt sie sich aber.

– Mahnbescheid – > ohne Reaktion
– Vollstreckungsbescheid – ohne Reaktion
– Die erste Pfändung laut Gerichtsvollzieher fruchtlos, die eidestattliche Versicherung wollte sie aber nicht abgeben (könnte natürlich seine Gründe haben…)
– Da sie trotzdem nicht zahlt, hat der Gerichtsvollzieher sie geladen, um in dessen Räumlichkeiten die Versicherung abzugeben.

Drei mal darf man raten. Aufgetaucht ist niemand. Die Sache geht jetzt also zum Richter, der über die Verhaftung entscheiden wird.

Warum Schuldner sich derart verhalten bleibt mir ein Rätsel, vor allem weil die Mandantin natürlich auch eine angemessene Ratenzahlung akzeptiert hätte. Inzwischen wurden locker 300 Euro weitere Kosten generiert.

4 Antworten
  1. AlterEgo
    AlterEgo says:

    Verdrängen ist ein üblicher menschlicher Problemlösungs-Mechanismus. Insbesondere bei Überforderung, die ja schon schnell mal bei rechtlichen Themen (und langen, textbauhaften Anwaltsschreiben) eintreten kann.

    Im Übrigen muss der Gläubiger die Kosten vorausstrecken und trägt das Risiko der Eintreibung. Von daher kann der mittellose Schuldner schon öfters auf die Idee kommen, dass der Gläubiger von der Vollstreckung absehen könnte. Inwieweit ein widersprochenes Mahnverfahren billiger wird, darf auch dahingestellt bleiben, für § 93 ZPO ist es dann ja auch zu spät.

    Dem dauerhaft zahlungsunfähigen (arbeitslosen?) Schuldner passiert ja im Endeffekt nichts. Die Kosten trägt ja die Gegenseite, auch wenn sie noch so ein großes Kaliber auffahren sollte.

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    • Marian Härtel
      Marian Härtel says:

      Ja, ist sicher Teil des Problems. Beginnt ja eigentlich schon, dass man sich in so einer Situation ein Browserspiel kauft 😉 Naja

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  2. Falbala146
    Falbala146 says:

    Das ist ein völlig normales Verhalten unter Schuldnern, nur dass die meisten Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben würden, um die Sache noch etwas mehr in die Länge zu ziehen. Ich hatte mal einen Fall, in dem eine Forderung aus irgend einem Grund zunächst nur zur Hälfte tituliert worden war. Der Schuldner zahlte nach einer ersten Pfändung brav in ganz ordentlichen Raten die titulierte Teilforderung ab, und dann …. nichts mehr. Die zweite Häfte der Forderung musste genauso wieder eingeklagt und gepfändet werden, und dann zahlte er wieder. Auf Kooperation und ein Interesse daran die Kosten gering zu halten darf man da nicht hoffen.

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