Das Medien- und Presserecht dient der Balance zwischen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung auf der einen und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts auf der anderen Seite. Bisweilen können aber auch Fragen des Jugend- und Datenschutzes hier eine Rolle spielen. Der Begriff Medien ist dabei großzügig auszulegen und umfasst neben den klassischen Zweigen Funk, Fernsehen und Print, auch die sogenannte neuen Medien in den Bereichen Multimedia und Internet.

Dominik Büttner
Rechtsanwalt
Kaesler & Kollegen
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