Positives Urteil, aber Bots für WoW sind für die Richter trotzdem seltsam
Das Landgericht Berlin hat ein eine einstweilige Verfügung von uns bestätigt, die es einen Konkurrenten unserer Mandantin untersagt zu behaupten, dass der Bot unserer Mandanten, für World of Warcraft, Bannwellen gehabt habe.
Trotz des für uns positiven Ausganges des einstweiligen Verfügungsverfahrens, haben die Richter jedoch ihr, geschickt unterschwellig, ihr Unverständnis Spieler von Onlinespielen, die Bots benutzen, ausgedrückt.
[…] Die – unzutreffende – Behauptung Nutzer des Programmes XXXX seien in der Vergangenheit mit Sperren belegt worden, ist schließlich auch geeignet, die Wertschätzung, die die angesprochenen Verkehrskreise der Anstragsstellerin bzw. den von ihr vertriebenen Produkten entgegenbringen, zu beeinträchtigen, da naheliegt, dass Nutzer, die sich in einem Maße für das Spiel „World of Warcraft“ interessieren, dass sie dazu bereit sind, Geld in die von den Parteien vertriebenen Programme zu investieren, eine – drohende – Sperrung ihres Accounts als ernstzunehmende Beeinträchtigung ihres Freizeitvergnügens empfinden.
Da da Urteil des Landgerichts Berlin sehr gut geworden ist und endlich einmal Richter sich mit Computerspielen beschäftigt haben, veröffentliche ich das ganze Urteil so schnell wie möglich.
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[…] 9. September 2010 | Autor: Dr. Christoph Ohrmann Auf Rechtmedial findet sich ein Artikel über Wettbewerbarecht und Tags » Bots, Werbung, Wettbewerbsrecht, […]
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