Das Thema Corporate Compliance für den Mittelstand steht zunehmend im Fokus von Gesetzgebung und Verfolgungsbehörden. Unter Corporate Compliance werden ganz allgemein alle Maßnahmen gefasst, die ein regelkonformes Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter hinsichtlich aller relevanten gesetzlichen und unternehmenseigenen Ge- und Verbote gewährleisten sollen.
Die Justizministerkonferenz hat kürzlich beschlossen, den vom Land NRW vorgelegten Gesetzesentwurf eines sog. Verbandsstrafgesetzbuches weiterzuverfolgen. Danach soll die Strafe für Unternehmen bei Verfehlungen ihrer verantwortlichen Personen in Bezug auf das Nichtvorhandensein oder die Nichteinhaltung vorhandener Compliance Strukturen im Höchstfall bei 10% des Jahresumsatzes liegen, mit der Option, ein Unternehmen zwangsweise auflösen zu können.
Entgegen der langläufigen Meinung in der mittelständischen Unternehmerschaft, würde dieser Gesetzesentwurf und die ohnehin schon bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei wettbewerbswidrigem Verhalten, etwa der Geldbuße nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nicht nur Industrieunternehmen, sondern auch solche der mittelständischen Wirtschaft treffen. Der Praxis des Bundeskartellamtes sowie der Landeskartellämter ist zu entnehmen, dass sich der Fokus der Untersuchungen stetig hin zu Mittelständlern -auch kleineren und mittleren mittelständischen Unternehmen (KMU)- verlagert. Die Kronzeugenregelung ist dabei ein wichtiges Instrument der Verfolgungsbehörden, um hier rasch zu Ergebnissen zu kommen.
Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Strafen, wie etwa bei Kartellverstößen – hier kann es in der Spitze ebenfalls zu einer Haftung bis zu 10% des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens nebst verbundener Unternehmen kommen – sollte der Mittelstand vorsorgen. Eigene, gerade auf die Bedürfnisse des Mittelstandes ausgerichtete Corporate Compliance Strukturen wären der wichtigste Schritt zur Vermeidung bestehender und künftiger Haftungsrisiken. Die Einführung solcher Strukturen verursacht nicht nur Kosten, sondern bietet neben der Haftungsvermeidung auch zahlreiche Chancen.
Wir als Kanzlei Kaesler & Kollegen beraten gerade im Schwerpunkt KMU im Bereich des Corporate Compliance. Der Anwaltsmarkt befriedigt derzeit lediglich die seit jeher stark im Fokus der Verfolgungsbehörden stehenden Großunternehmen wie die Fälle Siemens und Deutsche Bahn in den vergangenen Jahren zeigten. Hier sind es Großkanzleien, die die Großunternehmen beraten. Solche Großkanzleien sind jedoch regelmäßig nicht in der Lage, entsprechende Corporate Compliance Strukturen auf die Bedürfnisse eines KMU umzudefinieren. Dies liegt an der langjährigen Beratungspraxis für Großunternehmen und den anderen Anforderungen, die ein KMU an den Fachbereich stellt. Hinzu kommt, dass die Kosten für entsprechende Corporate Compliance Beratungen, bis hin zur Implementierung und Überwachung entsprechender Systeme, bei Großkanzleien häufig unangemessen hoch für KMU sind. Aus diesen Gründen fokussieren wir uns im Bereich des Corporate Compliance insbesondere auf KMU mit ihren strukturell und rechtlich besonders gelagerten Anforderungen im Vergleich zu Großunternehmen.
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