Noch ein trifftiger Grund, keine Tauschbörsen zu nutzen

Gestern konnte ich ja bereits auf die möglichen Kosten hinweisen, wenn man urheberrechtlich geschütztes Material illegal über Tauschbörsen verbreitet, heute wird man dank des bekannten Blogs Lawblog.de von Kollege Vetter an noch einen Grund erinnert. Wie er berichtet braucht die Polizei in Berlin bis zu vier Jahre, bis ein beschlagnahmter PC untersucht und wieder zurückgegeben wird.

Um sich danach wieder neue PC-Spiele oder Kinofilme für Umme zu besorgen, wird wohl der Gang in den Media Markt fällig, und nach vier Jahren kann man sich, wie auch ein geneigter Kommentar bei Lawblog, wirklich die Frage stellen, ob die Polizei nicht gleich den Elektronikschrott entsorgen könnte.

Da macht der bekannte Media Markt Werbeslogan plötzlich wieder Sinn, oder?

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