Mehr als 80 Gesetze und Verordnungen aufgehoben

Ich kopiere einfach einmal eine Pressemeldung des Bundesjustizministeriums und überlasse die Meinungsbildung jedem Leser selber.

Zum heutigen Kabinettbeschluss zur Bereinigung von Bundesrecht erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Wir brauchen nur so viel Recht wie nötig, nicht so viel Recht wie möglich. Heute haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr als 80 Gesetze und Verordnungen aufhebt. Immer wieder werden Gesetze und Rechtsverordnungen bedeutungslos, die wir daher guten Gewissens aufheben können. Verstreute Regelungen müssen zusammengeführt werden, damit Rechtsuchende die Regelung wirklich dort finden, wo sie am ehesten zu vermuten ist. Bei 1.716 Gesetzen und 2.644 Rechtsverordnungen ist die Pflege des Bundesrechts eine aufwendige und wichtige Aufgabe. Wir müssen sorgfältig prüfen, ob Vorschriften wirklich aufgehoben werden können, denn erworbene Rechtspositionen müssen erhalten bleiben und negative Folgen ausgeschlossen werden. Die Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen ist daher ein großer Erfolg.

Hintergrund:
Rechtsbereinigung ist eine wichtige Daueraufgabe, die sich im Interesse einer gut funktionierenden Rechtsordnung immer wieder lohnt. Der heute verabschiedete Regierungsentwurf will vor allem alte Vorschriften aufheben, insbesondere aus der Zeit vor und kurz nach der Gründung der Bundesrepublik. Ein Beispiel ist das Gesetz über Postkleiderkassen aus dem Jahr 1937. Außerdem ist vorgesehen, rund 900 noch vorhandene reichsrechtliche Begriffe aus dem Bundesrecht zu entfernen. Darüber hinaus wird in großem Umfang gegenstandslos gewordenes Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag bereinigt.

2 Antworten
  1. Falbala146
    Falbala146 says:

    Ich war zunächst beeindruckt, bis ich das Gesetz über Postkleiderkassen einmal kurz im Internet nachgelesen hatte. Es besteht aus zwei mickrigen Paragraphen und wurde wahrscheinlich seit Jahren von niemandem mehr gesucht und gelesen. Wenn das das beste Beispiel für die groß angekündigte Rechtsbereinigung sein soll, dann spricht das dafür dass da wieder einmal jede Menge Zeit und Geld für wenig Ertrag verschwendet wurden. Ehrlich gesagt, ich freue mich immer wieder, wenn ich in irgendeinem Gesetz auf so einen netten Ausdruck wie „Reichspostminister“ stoße, da weiß ich zumindest gleich aus welcher Zeit das Gesetz stammt, da bin ich irgendwie nostalgisch. Neulich hatte ich etwas mit der Hinterlegungsordnung zu tun, da stehen auch noch solche Begriffe drin. Deswegen kann man aber trotzdem problemlos damit arbeiten.

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    • Marian Härtel
      Marian Härtel says:

      Sehr schön.

      Da gibt es sicher noch mehr Beispiele. Gab es in Sachsen nicht auch einmal eine Klospülverordnung oder war das so ein Gerücht? 😉

      Antworten

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