Landgericht Frankfurt per eMail

Man ist doch immer wieder erstaunt. In einer Sache einer Auslandszustellung nach Frankreich hören wir eine ganze Weile nichts aus Hessen und plötzlich bekommen wir eine Email mit einer Nachfrage, ob die Klägerin der deutschen Sprache mächtig sei.

Ohne jetzt spitzfinding zu sein, dass eine juristische Person allgemein keine Sprache spricht, finde ich es erstaunlich per Email kontaktiert zu werden, wobei ein Schriftsatz nicht etwas per Anhang an der Email war, da sich, trotz Anforderung einer Lesebestätigung, doch durchaus interessante Zustellungs- und Geheimhaltungsfragen ergeben könnten.

Da gilt insbesondere, da im unter der Email ausgeführt wird:

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Über www.justiz.hessen.de < www.hmdj.hessen.de > können Sie sich über den Stand der Einführung informieren.

Zumindest in Hessen scheint aber langsam das IT-Zeitalter Einzug zu halten.

0 Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?
Feel free to contribute!

Kommentar verfassen