Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß!

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgegber abgestraft und erwartungsgemäß geurteilt, dass zumindest die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß sei.

Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes

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