Keine WLAN-Haftung bei abgeschaltetem Router

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat Rechtsanwalt Rasch eine Niederlage erlitten: er nahm den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurück, nachdem das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass es einen Verfügungsanspruch nicht für gegeben sah.

Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass der der Antragsgegner eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen hatte. Denn dieser hatte nach Auffassung des Gerichts glaubhaft dargelegt, dass er zum Verletzungszeitpunkt nicht zu Hause und der Router abgeschaltet war.

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