Das IT-Recht umfasst u.a. das Telekommunikationsrecht und regelt die technische Seite der Datenübermittlung, aber auch der Pflichten des jeweiligen Anbieters von Telekommunikationsleistungen. Anbieter ist dabei jeder, der z.B. eine Internetseite betreibt. Hier gelten beispielsweise genau Vorgaben der Ausgestaltung einer Internetseite hinsichtlich des Impressums. Verstöße können insbesondere finanzielle Folgen haben, wenn auf Unternehmensebene Verstöße gegen solche Pflichten kostenpflichtig abgemahnt werden.

Marian Härtel
Rechtsanwalt, Senior
Kaesler & Kollegen
Dominik Büttner
Rechtsanwalt
Kaesler & Kollegen
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