"Fälschung beweiserheblicher Tatsachen" oder Lovebuy.de

Persönlich hätte ich nicht gedacht, allzu schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft zu gelangen, aber nun ist es geschehen. Am Mittwoch erreichte mich eine Notiz der Staatsanwaltschaft Berlin, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen der Fälschung beweiserheblicher Tatsachen geführt werden würde. Derzeit trägt meine Sache bereits das Aktenzeichen 1499/09 und auch der ausgeblichene rechte Rand des Schriftstückes lässt auf einen Dauerbetrieb des Druckers schließen.

Grund für mein Vergehen soll sein, dass ich mich im Sommer 2007 auf der Seite Lovebuy.de angemeldet habe, was – ich gebe es ja zu – sogar stimmt, auch wenn die URL Böseres erahnen lässt. Ich soll mich dabei, laut der Fr. Staatsanwältin, um eine GANZE 5 am Anfang meiner Kontoverbindung vertippt haben. Ich erinnerte mich schwach und suchte nach alten Emails. Tatsächlich gab es den Versuch meinerseits, sich dort anzumelden, tatsächlich habe ich wohl aus Versehen besagte falsche Taten eingeben und tatsächlich kam es wohl dann, von Seiten der Signs21 GmbH, zu einer Rückbuchung des Anmeldebetrages (ist ja logisch).

Nicht mitbekommen hat die Staatsanwaltschaft, im Zuge der wahrscheinlich massenhaften Eröffnung von Ermittlungsverfahren, jedoch, dass das ganze ein Irrtum gewesen sein muss, da ich vollständigen Namen, die korrekte Emailadresse und alles Weitere angegeben haben muss, denn nach einer Mahnung der Betreiberfirma und kurzem Disput über mein Widerrufsrecht, bezahlte ich nämlich 4! Tage später das Geld samt Gebühren, kündigte meine Mitgliedschaft dort und dachte eigentlich, seit nunmehr fast zwei Jahren, nichts mehr von denen zu hören.

Es ist schon erschreckend, für was Steuergelder bei der Staatsanwaltschaft verbraucht werden, denn abgesehen von der miserablen Druckqualität des Schreibens und der Tatsache, dass die Staatsanwältin mir nicht einmal meine korrekte Kontonummer zitieren kann, frage ich mich allen Ernstes, wo hier ein Vorsatz für § 269 StGB vorgelegen haben soll, wenn ich mich um eine Ziffer vertippe, bzw. wie man mir diesen nachweisen möchte.

Genaueres und wie man überhaupt schon einen Anfangsverdacht für so etwas konstruieren kann, werde ich wohl erst nach Akteneinsicht – in die eigene Akte *seufz* – beurteilen können. Sicher, das Verfahren wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt werden, aber wirklich Schade ist es um die Steuergelder und um den Datensatz, der jetzt wohl auf Ewig im staatsanwaltlichen Computersystem zu finden sein wird.

Beruhigen tut ich dabei noch nicht einmal die Tatsache, dass ein wenig googlen dabei offenbahrt, dass die Signs21 GmbH selber mehr als genug Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft gemacht hat und die Sache wohl nicht ganz koscher ist. Im Endeffekt dürfte es bei mir aber in der Erinnerung bleiben, dass es sogar Unternehmen gibt, die gegen Kunden, die bezahlen haben und theoretisch auch weiter Kunden sein könnten, noch Anzeige erstatten.

5 Antworten
  1. Malte S.
    Malte S. says:

    Ähm, wie soll den der Eintrag in einem Webformular beweiserheblich sein? Es geht ja wohl um die Beweiserheblichkeit im Strengbeweisverfahren, oder?

    Und nebenbei die Retourkutsche nicht vergessen: §§ 164, 186f. StGB

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  2. RA Werner Siebers
    RA Werner Siebers says:

    Ich meckere gern, früh und oft auf der Staatsanwaltschaft herum, aber vor Akteneinsicht zu kritisieren, was die Staatsanwaltschaft alles wissen müsste, ohne selbst zu wissen, welcher Schwachsinn in der Anzeige steht, ist irgendwie neben der Kappe. Hellsehen können die da nicht!

    Und dass im Strafverfahren der „Strengbeweis“ gilt, ist natürlich eine österliche Sensation mit Aprilscherzcharakter. Wo bitte sollen denn beim Strengbeweisverfahren so genannte Indizienprozesse herkommen, werter Malte S.?

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  3. AlteEgo
    AlteEgo says:

    „und um den Datensatz, der jetzt wohl auf Ewig im staatsanwaltlichen Computersystem zu finden sein wird.“

    Wenn das die einzige Leiche im Keller ist…

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  4. m bernard
    m bernard says:

    hi,

    na ich wundere mich über gar nix mehr.
    in unserem land sind einige juristen zu viel.
    ich habe eine anzeige einer richterin bekommen wegen prozessbetrug, weil ich einen konto
    auszug vorgelegt habe als beweis, das
    das eingeklagte geld auf ein anderes konto und einer anderen
    person überwiesen wurde, auf wunsch des empfängers der mir den kontoauszug überlassen hat wurde der nachname entfernt und 4 zahlen der kontonummer, dies reichte
    der richterin mich voll schuldig zu sprechen und anzuzeigen wegen prozessbetrug, defacto sagte sie sie liese sich nicht von mir verarschen, weitere beweisaufnahme
    erachtet sie nicht für nötig, denn sie glaubt im vollen umfang dem kläger und seiner ehefrau.
    als ich sagte die haben nunmal einfach die person verwechselt, was ich denn dafür kann, dann hat sie mir den mund verboten.
    Am Landgericht dann kam es zu einen vergleich, mit der anmerkung es wäre wohl besser für mich, da ich nicht auf 2 fronten kämpfen kann, gegen staatsanwalt und kläger.
    Besser das ganze jetzt beenden und vergleichen.dann wird das von der staatsanwaltschaft auch eingestellt und anschließend ausergerichtlich solle ich mich dann mit dem eigentlichen schuldner
    den ich ja gut kenne
    einigen, daß er mir ersatz leistet.
    hau mich weg, so was hab ich noch nie erlebt, das gericht baut eine dreiecksbeziehung auf die voll gegen geltendem recht ist.

    ferner kämen sie, auch das landgericht sich verarscht vor wie ich als leihe so eine klageerwiederung schreiben könne, (scheinbar nicht schlecht) das zeuge davon dass ich mich auskenne und deswegen wäre mir eh nicht zu trauen, da ich das öfter zu machen schein.
    der kaufvertrag und kontoauszug wäre kein beweis die hätte ich nachträglich ja auch passend machen können.
    Ehrlich gesagt, wäre da mal wieder ne kleine RAF nötig, um die herren vom hohen ross zu holen.
    Was beklagen sich die Hüter unserer gesetze über die gesetzesbrecher, sie sind doch auch nicht besser.
    In der Urteilsbegründung hat die richterin gelogen und in der Anzeige an die staatsanwaltschaft
    nochmal das selbe anders gelogen.
    kann ich sogar beweisen. aber nix passiert, weil der bürger ist der depp darf nur die zeche zahlen.
    Gib einem menschen macht und er misbraucht sie.
    Also tröste dich, es geht vielen so
    mb

    PS: und jetzt kann ich es ja sagen,
    ich habe nicht gelogen, im gegenteil ich war zu ehrlich.
    gelogen haben die anderen, nur mein selbstsicheres und an unterwürfigkeit mangelndes auftreten vor gericht wäre unter aller würde.sagten die so in etwa.

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  5. Malte S.
    Malte S. says:

    @Siebers: Hm, Strengbeweisverfahren bezieht sich auf die Beweismittel nicht auf die mittelbare / unmittelbare Beweisbarkeit. Indzienprozesse sind laufen über den mittelbaren Beweis einer Tatsache. Das Strengbeweisverfahren gilt in der Haupverhandlung für Schuld- und Rechtsfolgetatsachen bzw. alle Tatsachen, die für das Urteil entscheidend sind (Beulke, 5. Aufl., Rn. 179, 402; KK, StPO, § 244 Rn. 6).
    Oder was versteht der praktizierende Strafrechtler unter dem Strengbeweisverfahren, was sich nicht in Kommentaren und Lehrbüchern findet?
    Meine Anmerkung war zwar aus einem anderen Grund falsch, aber einen Strafrechtler, der die Geltung des Strengbeweisverfahrens im Strafverfahren nicht kennt, ist auch ein verspäteter Aprilscherz.

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