Einer der Hauptschwerpunkte der Kanzlei Kaesler & Kollegen liegt in der Beratung hinsichtlich europarechtlicher Fragestellungen.Paragraf Europarecht

Kaum ein Rechtsbereich kann heute noch losgelöst von europarechtlichen Fragestellungen betrachtet werden. Daher unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen ihrer Projekte stets auch umfassend mit unserer ausgewiesenen und langjährigen Expertise im europäischen Gemeinschaftsrecht.

Im Hinblick auf das europäische Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Beihilfe- und Kartellverfahren.

Ferner überprüfen wir nationale Regelungen und Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und eröffnen so weite Spielräume für Argumentationen im Sinne unserer Mandanten.

Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten, die von ihren durch die EU gewährten Grundfreiheiten Gebrauch machen, z. B. bei

  • dem Marktzugang von Waren und Dienstleistungen,
  • der Beantragung von Fördermitteln und/oder Beihilfen,
  • Steuerfragen und
  • der Niederlassung als Selbstständiger oder als Unternehmen.

in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Hans-Jürgen Kaesler, Minister a.D.

Hans-Jürgen Kaesler, Minister a.D.

Rechtsanwalt, Senior
Philipp Kaesler

Philipp Kaesler

Rechtsanwalt, Partner